https://www.ksk-immobilien.de/wissen-ratgeber/ratgeber/bedarfsausweis-oder-verbrauchsausweis/Ein Energieausweis visualisiert die Energieeffizienz eines Gebäudes auf einer Farbbalken-Skala von Grün (A+, sehr energie­sparend) bis Rot (H, sehr energie­intensiv). In Deutschland ist ein Energieausweis verpflichtend bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Er gibt Auskunft über den spezifischen Heizenergie­verbrauch bzw. -bedarf und den verwendeten Energieträger. Eine schlechte Effizienzklasse signalisiert hohe künftige Heizkosten und drückt erfahrungsgemäß den Immobilienwert. Daher dient der Ausweis Käufern, Mietern und Planern als Transparenzinstrument.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Ausweisarten: den Energieverbrauchsausweis (umgangssprachlich Verbrauchsausweis oder Verbrauchspass, fachsprachlich auch verbrauchsorientierter oder verbrauchsbasierter Energieausweis) und den Energiebedarfsausweis (auch BedarfsausweisBedarfspassBedarfsenergieausweis oder bedarforientierter Energieausweis). Beide nutzen dieselbe Effizienzskala, arbeiten aber mit unterschiedlichen Daten und Methoden. Entsprechend variieren ihre Aussagekraft, Kosten und Anwendungsfälle. Im Folgenden werden Definition, gesetzliche Rahmenbedingungen, Berechnungsmethoden sowie Vor- und Nachteile beider Ausweistypen im Detail erläutert, verbunden mit praktischen Entscheidungshilfen und Beispielen.

Historischer Hintergrund und rechtlicher Rahmen

Die Pflicht zu Energieausweisen geht auf die EU-Gebäudeenergie­richtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) zurück. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden transparent zu machen und langfristig zu senken. In Deutschland wurde 2007 mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstmals eine Ausweispflicht eingeführt. Seither muss bei Bau, Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis vorliegen – zunächst für Neubauten (ab 2002), seit 2009 auch für Bestandsgebäude.

Im Mai 2021 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, das EnEV, EEWärmeG und KWKG bündelt. Das GEG übernahm die bisherigen Ausweispflichten unverändert. Es schreibt verbindlich vor, dass Eigentümer beim Hausverkauf oder bei Vertragsabschluss mit neuen Mietern einen gültigen Energieausweis vorlegen müssen. Notwendig sind außerdem bestimmte Angaben im Exposé, etwa Baujahr, Energie­kennwerte und Energieträger. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von mehreren Tausend Euro.

Ausnahmen sind nur wenige (z.B. denkmalgeschützte Gebäude, sehr kleine Gebäude unter 50 m²). Verordnete Fachleute – Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister, zertifizierte Energieberater – dürfen Energieausweise ausstellen und haften für die Richtigkeit der Angaben. Üblicherweise wird die Gebäudenutzfläche (nicht nur Wohnfläche) als Bemessungsgrundlage verwendet. Seit der GEG-Novelle 2023/24 müssen beide Ausweistypen zudem die jährlichen CO₂-Emissionen in kg/(m²·a) ausweisen (ermittelt über Emissionsfaktoren für die Energieträger). Die Gültigkeit eines Ausweises beträgt 10 Jahre – danach oder nach wesentlichen Modernisierungen (z.B. neue Dämmung, Heizungstausch) ist ein neuer Ausweis erforderlich.

Der Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis)

Der Energieverbrauchsausweis (auch Energieverbrauchspass oder verbrauchsbasierter Energieausweis) basiert auf den gemessenen Energieverbräuchen der vergangenen Jahre. Er berechnet den durchschnittlichen jährlichen Endenergie­verbrauch in kWh/(m²·a) auf Basis tatsächlicher Heiz- und Warmwasserverbräuche (typischerweise der letzten drei Jahren). Konkret werden alle Heiz- und ggf. Warmwasserverbräuche summiert und auf die Gebäudenutzfläche (DIN 277) bezogen. Anschließend wird der Verbrauch klimatisch normiert (ein sehr kalter Winter würde sonst zu einem überhöhten Wert führen). Der Ausweis gibt den so ermittelten Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a) an – ergänzt um den verwendeten Energieträger (z.B. Erdgas, Heizöl, Fernwärme).

Datenbasis und Erstellung

Für den Verbrauchsausweis muss der Eigentümer dem Aussteller folgende Daten liefern:

Oft genügt es, diese Unterlagen digital (z.B. per E-Mail-Upload) bereitzustellen. Ein persönlicher Ortstermin ist beim Verbrauchsausweis im Normalfall nicht zwingend erforderlich – solange Fotos oder Pläne vorliegen, kann der Aussteller die Daten plausibel einpflegen. Ab der GEG-Novelle 2023 gilt jedoch eine strengere Sorgfaltspflicht: Der Aussteller muss unplausible Angaben auffälliger als zuvor überprüfen und gegebenenfalls eine Besichtigung verlangen, um offensichtliche Falschangaben (z.B. falsch übernommene Baujahr) zu vermeiden.

Die eigentliche Berechnung erfolgt dann automatisch in der Ausweis-Software:

Beispiel: Ein Wohnhaus mit 120 m² beheizter Fläche verbrauchte in den Jahren 2021/22/23 insgesamt jeweils 12.000, 15.000 und 18.000 kWh Heizenergie. Der Durchschnitt ist 15.000 kWh pro Jahr, geteilt durch 120 m² ergibt 125 kWh/(m²·a). Nach Wetterkorrektur kann dies z.B. auf 130 kWh/(m²·a) steigen. Dieser Wert ist der ausgewiesene Energieverbrauch.

Aussage und Bedeutung

Der Verbrauchsausweis spiegelt die Praxisnutzung wider: Er zeigt die realen Heizkosten der letzten Jahre. Für Mieter oder Käufer bietet er einen direkten Anhaltspunkt, mit welchen Energiekosten zu rechnen ist (unter der Annahme ähnlichen Nutzerverhaltens). Im Ergebnis steht also der historische Ist-Verbrauch, nicht der theoretische Bedarf.

Vorteilhaft ist, dass der Verbrauchsausweis relativ schnell und günstig erstellt werden kann. Er benötigt keine detaillierte Gebäudeanalyse, sondern nur vorhandene Abrechnungen. Oft lassen sich die Daten „online“ einreichen. Typische Kosten liegen bei etwa 50–100 € für ein Einfamilienhaus (bei Vorliegen von Fotos). Selbst größere Wohnobjekte (6+ WE) kosten meist nur wenige hundert Euro. Nach einer Sanierung kann der Verbrauchsausweis rasch aktualisiert werden: Liegen nachträgliche Verbräuche vor, sinkt der ermittelte Verbrauchswert automatisch (vorausgesetzt, die Nutzer verhalten sich ähnlich wie zuvor).

Der Verbrauchsausweis hat aber wichtige Grenzen: Er berücksichtigt nicht die Gebäudequalität, sondern nur das Nutzerverhalten. Unterschiedliche Heizungsvorlieben verfälschen die Kennwerte: Ein ausgesprochen sparsamer Haushalt lässt ein Gebäude „grün“ aussehen, obwohl die Dämmung schlecht sein kann. Ein verschwenderischer Nutzer wiederum führt zu hohen Werten, auch wenn die Technik gut ist. Zudem können Leerstände oder wechselnde Belegung die Auswertung stark beeinträchtigen. Daher gibt der Verbrauchsausweis keine zuverlässige Prognose ab, wie effizient ein Gebäude nach einer Modernisierung tatsächlich ist. Er zeigt lediglich Vergangenheitswerte an.

Besonderheit: Der Verbrauchsausweis stellt nur den Endenergieverbrauch dar – es wird kein Primärenergiebedarf ausgewiesen (außer dem gemessenen Verbrauch und CO₂-Äquivalent). Ökologische Aspekte wie der Energieträger-Mix werden nicht direkt integriert.

Vor- und Nachteile (Verbrauchsausweis)

Trotz dieser Einschränkungen ist der Verbrauchsausweis für viele gängige Zwecke ausreichend und rechtlich zulässig, solange die Voraussetzungen stimmen (siehe Gesetzliches und Pflicht weiter unten). Für schnelle Marktübersichten oder die grobe Kostenabschätzung ist er ein praktisches Werkzeug.

Der Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis)

Der Energiebedarfsausweis (auch Bedarfsausweis oder Bedarfspass genannt) berechnet den theoretischen jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes anhand seiner Bau- und Anlageneigenschaften. Er ermittelt, wie viel Energie das Gebäude unter normierten Bedingungen benötigt, unabhängig vom aktuellen Nutzerverhalten. Vereinfacht gesagt wird ein rechnerisches Modell des Hauses erstellt, das beim Vergleich verschiedener Objekte neutralisiert.

Datenbasis und Berechnung

Für den Bedarfsausweis müssen alle relevanten baulichen und technischen Daten bekannt sein:

Der Aussteller erstellt aus diesen Angaben ein Energiebilanz-Modell des Gebäudes (oft mit Software nach DIN V 18599 oder DIN 4108). Dabei wird berechnet, welche Heizleistung erforderlich ist, um das Gebäude unter Normklimabedingungen warm zu halten. Daraus ergibt sich der Endenergiebedarf in kWh pro Jahr. Im Verbrauchsausweis wurde nur ein Verbrauchswert angegeben, im Bedarfsausweis findet sich zusätzlich der Primärenergiebedarf: Dabei wird der Endenergiebedarf mit einem festen Primärenergiefaktor multipliziert (z.B. Faktor 1,1 für Gas, 1,3 für Fernwärme, 0,2 für Holz). Anschließend werden diese Jahreswerte auf die beheizte Fläche bezogen (kWh/(m²·a)).

Da alle Parameter nach Normvorgaben angesetzt sind, ist das Ergebnis nutzerunabhängig. Ein sehr sparsamer oder verschwenderischer Haushalt führt zu demselben Ergebnis. Auch extreme Witterungsbedingungen wirken sich nicht direkt aus, da mit einem Referenzklima gerechnet wird.

Achtung: Für die Berechnung wird oft eine Gebäude-Bauakte benötigt. Bei fehlenden Plänen oder Unsicherheiten sind Vor-Ort-Termine zur Plausibilisierung üblich. Der Aussteller gleicht Material- und Baujahr-Angaben ab und dokumentiert das Gebäude („Papier-Richtwert“). Jede nachträgliche Modernisierung (neue Dämmung, Heizungs­anlage) muss in einem neuen Bedarfsausweis abgebildet werden, weil sich die Parameter ändern.

Aussage und Bedeutung

Der Bedarfsausweis gibt einen standardsisierten Energiebedarf an, der die energetische Qualität der Hülle und Technik widerspiegelt. Er ist besonders nützlich, um Gebäude objektiv zu vergleichen und Sanierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Nach dieser Methodik erhobene Kennwerte liegen in der Praxis oft deutlich höher als die realen Verbrauchswerte: Fachleute nennen üblich Werte um 20–30 % über dem historischen Verbrauch. Das heißt: Ein Gebäude, das im Verbrauchsausweis Klasse C wäre, kann im Bedarfsausweis leicht Klasse D oder E erreichen.

Der Vorteil des Bedarfsausweises liegt in seiner Unabhängigkeit vom Nutzer. Er hilft dabei, den reinen Bauzustand zu beurteilen. So enthält er meist einen Abschnitt „Modernisierungsempfehlungen“: Dort sind konkrete Maßnahmen (z.B. zusätzliche Fassadendämmung, Fenstererneuerung, Heizungsoptimierung) mit Priorität gelistet. Das macht ihn wertvoll für die Planung energetischer Sanierungen. Beispiel: Ein Bedarfsausweis stellt möglicherweise fest, dass allein durch Dachdämmung der Endenergiebedarf um 30 kWh/(m²·a) sinken könnte. Solche Aussagen gehen über einen Verbrauchsausweis hinaus.

Allerdings ist der Bedarfsausweis aufwändiger und teurer: Für ein kleines Wohnhaus werden Kosten von einigen hundert Euro fällig, bei großen Gebäuden leicht über 500 € (inklusive Besichtigung). Das ausführliche Rechenmodell kann von ungenauen Eingangsdaten abweichen, wenn z.B. Baumaterialien falsch eingeschätzt werden. Es ergibt einen theoretischen Sollwert, der in der Praxis nur erreicht wird, wenn die Annahmen stimmen. In Zweifelsfällen führen aber meist die strengere Anforderungen des Bedarfsausweises zu einem realistischeren Bild über den energetischen Zustand.

Vor- und Nachteile (Bedarfsausweis)

Zusammenfassung: Der Energieverbrauchsausweis bietet eine kostengünstige, nutzerbezogene Momentaufnahme der Verbrauchssituation. Der Energiebedarfsausweis liefert eine ** umfassende, aufbauphysikalische Analyse** des Gebäudes. Gesetzlich erfüllen beide die Vorschriften, doch je nach Aufgabenstellung (z.B. Verkauf vs. Sanierungskonzept) hat jede Variante ihren Platz.

Gesetzliche Voraussetzungen und Ausweispflicht (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, wer einen Ausweis benötigt und welcher Typ in welchen Fällen vorgeschrieben ist. Grundsätzlich gilt: Beim Verkauf oder der Neuvermietung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Diese Pflicht besteht ab 2009 für nahezu alle Gebäude. Die Ausweispflicht bezieht sich dabei auf das gesamte Gebäude; ein Einzelausweis für eine Wohnung gibt es nicht.

Ausnahmen (ohne Ausweispflicht) sind z.B. denkmalgeschützte Immobilien, Gebäude <50 m² sowie selten genutzte Nebengebäude. Wichtig: Die wesentlichen Kennwerte (Effizienzklasse, Endenergiebedarf/-verbrauch, Energieträger) müssen schon in Immobilienanzeigen genannt werden. Eigentümer oder Makler, die keinen Ausweis vorlegen oder Pflichtangaben weglassen, riskieren hohe Bußgelder (bis zu etwa 10.000 €).

Auswahl der Ausweisart

Das GEG räumt oft Wahlfreiheit ein, regelt aber Ausnahmetatbestände, in denen der Bedarfsausweis zwingend ist. Die wichtigsten Regelungen sind:

Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Energieberater hinzuzuziehen. Er kann beim Ortstermin oder durch Prüfung der Unterlagen eindeutig feststellen, welche Ausweisart zulässig ist und die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Im Zweifelsfall ist es immer „sicherer“, einen Bedarfsausweis auszuwählen – er ist nie unzulässig, auch wenn in vielen Fällen ein Verbrauchsausweis genügt.

Typische Pflichtszenarien (jeweils rechtlich verbindlich)

SituationErforderlicher AusweistypRechtsgrundlage
Neubau (EFH/DHFH)Bedarfsausweis (Pflicht)Verbrauchsdaten fehlen
Bestandsgebäude ≤4 WE, Bauantrag vor 1.11.1977, unsaniertBedarfsausweis (Pflicht)GEG §79 i.V.m. WärmeschV77
Bestandsgebäude ≤4 WE, Bau < 1.11.1977, saniertVerbrauchsausweis möglichErfüllt Wärmeschutzstandard
Bestandsgebäude (Bau ≥ 1.11.1977, ≤4 WE)WahlfreiheitNeubau nach Wärmeschutzstandard
Wohngebäude ≥5 WE (beliebiges Baujahr)Verbrauchsausweis möglichWahlfreiheit (§81 GEG)
Großsanierung / Erweiterung (z.B. neue Anbauten, Fassadentausch)Bedarfsausweis empfohlenÄnderungen erfordern Neu­bewertung
Denkmal, kleines Gebäude (<50 m²)keine AusweispflichtAusnahmen nach §80 GEG

Beispiele: Ein Reihenhaus von 1965 mit 3 Wohnungen (≤4 WE, vor 1977, keine Sanierung) benötigt zwingend einen Bedarfsausweis. Ein unsaniertes Mehrfamilienhaus von 1980 mit 6 WE kann einen Verbrauchsausweis nutzen (Wahlfreiheit). Bei nachträglicher energetischer Aufrüstung (z.B. 1980er Dämmung) wäre hingegen auch in erstgenanntem Haus ein Verbrauchsausweis möglich.

Eine verständliche Entscheidungshilfe beim Ausweis-Typ bietet folgende Checkliste:

Praktische Beispiele und Entscheidungshilfen

Um die Auswahl zu veranschaulichen, hier einige typische Fälle:

Diese Beispiele zeigen, wie Baujahr, Gebäudetyp und Sanierungsstand die Ausweisart bestimmen. Eine tabellarische Übersicht:

Gebäude­situationAusweisartKommentar
Neubau Wohnhaus (EFH/DHFH)BedarfsausweisPflich, keine Verbrauchsdaten vorhanden
Altbau (Bauantrag vor 1.11.1977, ≤4 WE, unsaniert)BedarfsausweisPflicht (kein Wärmeschutzstandard)
Altbau (Bau < 1.11.1977, ≤4 WE, saniert)VerbrauchsausweisZulässig (Wärmeschutzstandard erfüllt)
Bestand (Bau ≥ 1.11.1977, ≤4 WE)Verbrauchs- oder BedarfsausweisWahlfreiheit (Gebäude nach Wärmeschutz)
Wohnhaus ≥ 5 WE (beliebiges Baujahr)Verbrauchsausweis möglichWahlfreiheit, häufig Verbrauchsausweis genutzt
Gebäude mit untypischen Nutzungsprofilen (z.B. Leerstand)Bedarfsausweis empfohlenVerbrauchsdaten wenig aussagekräftig

Letztlich zahlt sich eine kompetente Beratung aus. Energieberater oder erfahrene Aussteller prüfen alle Einflussfaktoren – Wohnungszahl, Baujahr, Nutzung – und verhindern so Fehlentscheidungen (z.B. das Ausstellen eines nicht zulässigen Ausweistyps). Sie sorgen auch dafür, dass der Ausweis später bei Verkauf/Vermietung alle aktuellen Anforderungen erfüllt und keine Bußgelder drohen.

Auswirkungen auf Immobilienbewertung und Sanierungsplanung

Ein gut oder schlecht ausgestellter Energieausweis kann den Marktwert eines Gebäudes deutlich beeinflussen. Käufer und Mieter achten in steigender Zahl auf die Effizienzklasse im Ausweis: Sie wissen, dass ein Gebäude mit Klasse A+ in der Regel niedrigere Energiekosten bedeutet als ein vergleichbares Objekt mit Klasse F oder G. Immobiliengutachter berücksichtigen dies ebenfalls: Ein Objekt mit sehr hohem Energiebedarf gilt als weniger zukunftssicher und erhält daher oft einen Abschlag auf den Verkehrswert. In der Praxis kann sich das auf 5–10 % des Kaufpreises auswirken. Umgekehrt rechtfertigen gut gedämmte Häuser höhere Preise oder Mieten, weil Investoren und Banken die geringeren Folgekosten honorieren.

Für Vermieter und Verkäufer ist daher ein guter Energieausweis ein Verkaufsargument. Schon eine moderate Verbesserung (z.B. von Klasse E auf C) wirkt positiv auf Interessenten. Einige Städte verlangen zukünftig sogar strengere Mindeststandards (etwa für Vermietungskontrollen), womit der Ausweis zunehmend zu einer behördlichen Bewertungskomponente wird. Neu seit 2024 ist die verpflichtende Angabe der CO₂-Emissionen im Exposé, was den Fokus zusätzlich auf den Klimawert einer Immobilie lenkt.

Sanierungsplanung

Für Sanierungsplaner und Energieberater ist vor allem der Bedarfsausweis wertvoll. Er enthält meist einen Abschnitt „Modernisierungsempfehlungen“ oder „Maßnahmenliste“, in dem die größten Schwachstellen identifiziert werden (z.B. undichte Dämmung, alte Fenster, ineffiziente Heizung). Diese Hinweise basieren auf der Rechenberechnung: Wenn z.B. das Modell einen hohen Wärmeverlust durch das Dach anzeigt, wird eine neue Dachdämmung empfohlen. Oft sind auch Wirtschaftlichkeitsabschätzungen integriert. Der Bedarfsausweis dient hier als grobe Vor-Analyse für ein detailliertes Energieberatungs-Gutachten.

Auch der Verbrauchsausweis liefert indirekt Hinweise: Er zeigt, wie groß Einsparpotenziale durch konkrete Maßnahmen sein könnten. Manche Aussteller geben Beispielrechnungen an, etwa „Dämmung spart X kWh/(m²·a)“. Allerdings fehlen hier häufig exakte Detailanalysen, weil nur der Verbrauch vorliegt.

Wichtig: Für staatliche Förderprogramme (z.B. KfW/BEG) sind in der Regel bedarfsorientierte Nachweise gefordert. Ein KfW-Effizienzhaus-Standard beispielsweise wird anhand des berechneten Primärenergiebedarfs ermittelt, nicht am Verbrauch der Vorgänger.

Zusammenfassung der Auswirkungen

Insgesamt wird der Energieausweis zu einem gewichtigen Kriterium im Immobilienprozess – sowohl für den Verkauf/Verpachtung als auch für die Planung energetischer Maßnahmen.

Fehlerquellen und Missverständnisse

Bei der Erstellung und Anwendung von Energieausweisen treten immer wieder typische Irrtümer und Fehler auf. Die wichtigsten sind:

Die Vermeidung dieser Fehler erfordert genaues Wissen oder fachliche Beratung. Fachleute informieren ihre Auftraggeber über diese Stolperfallen und stellen so sicher, dass der Ausweis korrekt erstellt und interpretiert wird.

Fazit

Der Energieverbrauchsausweis und der Energiebedarfsausweis sind zwei komplementäre Instrumente, die beide die energetische Qualität eines Gebäudes beurteilen, jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven. Ein Verbrauchsausweis liefert einen pragmatischen Überblick über den tatsächlichen Heizenergieverbrauch der Vergangenheit, während der Bedarfsausweis unabhängig vom Nutzerverhalten den bauphysikalischen Zustand und das Einsparpotenzial des Gebäudes bewertet.

Architekten, Ingenieure und Immobilienfachleute sollten beide Ausweisarten kennen und kompetent einsetzen. Für Vermietung oder Verkauf mit vorhandenen Verbräuchen genügt meist der schnelle Verbrauchsausweis. Für detaillierte energetische Analysen – insbesondere bei Neubauten oder Sanierungsprojekten – ist der Bedarfsausweis vorzuziehen. Entscheidend ist, dass jeweils der gesetzlich vorgeschriebene Ausweistyp gewählt wird (siehe Pflichtenabschnitt oben).

Beide Ausweise verfolgen jedoch dasselbe Ziel: Sie schaffen Transparenz über den Energiebedarf bzw. -verbrauch eines Gebäudes und erleichtern so fundierte Entscheidungen beim Kauf, der Anmietung oder der Modernisierung. Nur mit korrekten Daten und einer sachgerechten Interpretation kann der Energieausweis seinen Zweck erfüllen – für Eigentümer, Käufer und die Umwelt gleichermaßen.

Quellen: Die wesentlichen Informationen stammen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie Fachpublikationen und Leitfäden zum Energieausweis. Alle hier zitierten Kennzahlen und Regeln entsprechen dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Forschung (Stand 2025).

Beide Varianten des Energieausweises erfüllen die gleiche Funktion: Sie sollen die energetische Qualität von Gebäuden transparent machen. Dennoch unterscheiden sie sich erheblich in der Methodik:

MerkmalBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageTechnische Analyse des GebäudesHeizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre
Unabhängig vom Nutzerverhalten✅ Ja❌ Nein
AussagekraftHochEingeschränkt
AufwandHochGering
Pflicht bei AltbautenHäufig vorgeschriebenNur bei Wahlmöglichkeit zulässig

Der Energiebedarfsausweis ist vor allem dann aussagekräftig, wenn keine verlässlichen Verbrauchswerte vorliegen oder das Gebäude energetisch analysiert und saniert werden soll. Er zeigt objektiv den Zustand von DämmungGebäudetechnik und Anlageneffizienz.

17. Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bedarfsausweis

BegriffBedeutung
EndenergiebedarfEnergie, die im Gebäude tatsächlich benötigt wird (Heizung, Warmwasser)
PrimärenergiebedarfEndenergiebedarf + Energieaufwand für Gewinnung, Umwandlung, Transport
EffizienzklasseEinstufung von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient)
U-WertMaß für den Wärmedurchgang eines Bauteils (W/m²·K)
iSFPIndividueller Sanierungsfahrplan, förderfähige Energieberatung
GEGGebäudeenergiegesetz, Rechtsgrundlage für Energieausweise