Ein Energieausweis fungiert als eine Art Profil für Wohngebäude und bietet anhand unterschiedlicher Angaben eine Einschätzung der Energieeffizienz eines Hauses. Im Dokument sind ebenfalls Ratschläge zur wirtschaftlichen Modernisierung enthalten. Wir werden Ihnen erläutern, welche Informationen im Energieausweis enthalten sind.
Zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen die Ausstellung von Energieausweisen vor. Diese beinhalten generelle Informationen über das Gebäude, den genutzten Brennstoff (wie Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die energetischen Kennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen zusätzlich eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf, ähnlich wie bei Elektrogeräten.
Wenn es sich um ein Gebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung handelt, wird ein Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt und nicht für jede einzelne Einheit. In Gebäuden, die sowohl Wohnungen als auch Räume für andere Zwecke beherbergen, gilt der Energieausweis ausschließlich für den Wohnbereich. Ein separater Energieausweis ist erforderlich für andere Bereiche, die mehr als 10% der Gebäudenutzfläche ausmachen. Der Ausweis muss den Anforderungen des aktuellen GEG entsprechen. Die Gültigkeitsdauer von Energieausweisen beträgt in der Regel zehn Jahre.
Registriernummern, die seit Mai 2014 in neu herausgegebenen Ausweisen vermerkt sind, werden von den Herausgebern der Dokumente beim Deutschen Institut für Bautechnik angefordert. Diese speziellen Nummern ermöglichen es den zuständigen staatlichen Behörden, Energieausweise nach dem Zufallsprinzip zu kontrollieren.
Ziel ist es, durch diese Maßnahme die Güte der Ausweisdokumente zu erhöhen. Unterschiedliche Studien, unter anderem durchgeführt von Verbraucherschutzorganisationen, deckten zum Teil erhebliche Mängel in der Qualität auf. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass ein festgelegter Prozentsatz aller neu ausgestellten Energieapässe einer Überprüfung unterzogen wird. Für die Auswahl der zu überprüfenden Exemplare greifen die staatlichen Stellen auf die vergebenen Identifikationsnummern zurück.
Die Herausgeber der Ausweise sind dazu angehalten, Duplikate der von ihnen erstellten Energieausweise für den Zeitraum von zwei Jahren zu archivieren und sie bei Anforderung den überwachenden Behörden zur Verfügung zu stellen, wobei die Regeln des Datenschutzes beachtet werden müssen. Die Überprüfung der Dokumente kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden, inklusive einer umfassenden Analyse der eingegebenen Daten und der daraus resultierenden Befunde. Falls jedoch eine Begehung des betreffenden Gebäudes notwendig sein sollte, ist hierfür Ihre Zustimmung als Besitzer:in des Gebäudes erforderlich.
Auf der ersten Seite des Energieausweises werden grundlegende Informationen über das Gebäude festgehalten, einschließlich seiner Adresse, des Baujahrs und der verwendeten Heizungs- und Lüftungstechnologien sowie der Gesamtzahl der Wohnungen im Gebäude. Hier wird ebenfalls vermerkt, ob und in welchem Umfang erneuerbare Energiequellen genutzt werden, Angaben zur Lüftung des Gebäudes, möglicherweise zur Kühlung des Gebäudes und zur Überprüfungspflicht von Klimaanlagen. Zudem wird aufgeführt, nach welchem Verfahren die Energieeffizienz des Gebäudes berechnet wurde, wobei zwischen bedarfs- und verbrauchsabhängigen Energieausweisen unterschieden wird.
Zur Bestimmung des energetischen Zustandes gibt es zwei Methoden, die auf unterschiedlichen Ansätzen beruhen: Die bedarfsbasierte Methode, bekannt als „Bedarfsausweis“, basiert auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes, dessen spezifische Werte auf der zweiten Seite des Dokuments aufgelistet werden, während die dritte Seite leer bleibt. Über den farbigen Skala auf Seite zwei werden zudem die Treibhausgasemissionen aufgeführt, die zuvor als CO2-Emissionen bezeichnet wurden. Diese Werte müssen nun auch in den neuen Verbrauchsausweisen angegeben werden und gelten nicht länger als optional. Sie quantifizieren den Beitrag des Gebäudebetriebs zum Klimawandel. Die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude wird ebenfalls bewertet, um festzustellen, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Informationen sind unten links auf der zweiten Seite zu finden.
Essentiell zu wissen! Der Energieausweis gibt Auskunft über die derzeitige Energieeffizienz eines Gebäudes. Eine rechtliche Verpflichtung für die Eigentümer, den Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz oder anderen Sanierungsmaßnahmen nachzukommen, besteht allerdings nicht. Selbst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur in Ausnahmefällen eine verpflichtende Modernisierung vor.
Primärenergieverbrauch
Der Energieausweis differenziert zwischen dem Bedarf an Primärenergie und dem Bedarf an Endenergie. Unter Primärenergie versteht man die anfänglich eingesetzte, vollständige Menge an fossiler Energie – einschließlich aller Verluste –, die durch Förderung, Transport und Umwandlung des Energieträgers zustande kommt. Der Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) spiegelt daher die gesamte Versorgungskette der Energie wider, was – abhängig von der Energiequelle – den Weg vom Ölfeld, dem Kohlebergwerk oder dem Wald bis zur heimischen Heizungsanlage umfasst. Er gibt Aufschluss über die ökologischen Auswirkungen des Gebäudes und ist besonders im Kontext des Umwelt- und Klimaschutzes relevant.
Primärenergieverbrauch
Die Analyse des sogenannten Endenergieverbrauchs inkludiert eine nachgelagerte Bewertung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, beispielsweise Sonnenenergie oder Biomasse in Form von Holz. Diese Energiequellen sind entweder direkt verfügbar, ohne dass signifikante Anstrengungen für Exploration, Transport und Veredelung nötig sind, oder sie kompensieren die Emission von Treibhausgasen wie CO2 während ihres Wachstumsprozesses.
Nutzt ein Gebäude erneuerbare Energien zur Beheizung, ist typischerweise der Wert für den Primärenergieverbrauch (PE-Wert) geringer, somit vorteilhafter als der Kennwert für den Endenergieverbrauch. Im Fall der Nutzung fossiler Energieträger wie Öl oder Erdgas übersteigt der PE-Wert stets den Endenergiekennwert. Die Gesamtbilanz des Primärenergieverbrauchs im Vergleich zum Endenergiekennwert variiert je nach dem Mix der eingesetzten Energieträger für die Versorgung des Gebäudes. Ein positiver PE-Wert impliziert jedoch nicht zwangsläufig eine effiziente Gesamtenergiebilanz. Ein Gebäude, das mit einer Pelletheizung ausgestattet ist, kann zum Beispiel leicht einen niedrigen Primärenergieverbrauch aufweisen, jedoch durch mangelnde Wärmeisolierung ähnlich hohe Energiekosten verursachen wie ein Gebäude mit einer schlechteren Energiebewertung.
Auf der vierten Seite des Energieausweises werden den Eigentümern kompakte und kosteneffiziente Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz ihres Gebäudes aufgeführt. Sollten keine Sanierungsempfehlungen vorliegen, etwa weil das Gebäude bereits umfassend modernisiert wurde, ist dies durch die ausstellende Person auf dem Dokument zu vermerken. Die fünfte Seite bietet schließlich detaillierte Erläuterungen zu den im Ausweis gemachten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Berechnungsmethoden.
Nutzernergie
Die Nutzerenergie hingegen, ist eher im Kontext der eigentlichen nutzbaren Energie abzüglich aller Verluste zu verstehen. Sie bezieht sich auf die Energie, die von den Bewohnern oder Nutzern eines Gebäudes genutzt werden kann. Dies umfasst den Energiebedarf für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und den Betrieb aller Geräte und Systeme innerhalb des Gebäudes. Ein tieferes Verständnis für Nutzerenergie ist entscheidend, um effiziente Gebäude zu entwerfen, die nicht nur in ihrer Bauweise nachhaltig sind, sondern auch in ihrer täglichen Nutzung. Durch die Integration von energieeffizienten Technologien und dem bewussten Umgang mit Ressourcen können Gebäude so gestaltet werden, dass der Energieverbrauch minimiert und ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird. Die Betrachtung der Nutzerenergie spielt somit eine zentrale Rolle bei der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks von Gebäuden und bei der Förderung eines bewussteren Energieverbrauchs.
Im unteren rechten Bereich der zweiten Seite des nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellten Energieausweises findet sich der Bandtacho „Vergleichswerte für den Endenergieverbrauch“.
In Energieausweisen, die vor Mai 2014 erstellt wurden, entsprach ein Wert in der Mitte des Farbspektrums 215 kWh/(m²a), was nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 bereits in die deutlich ungünstigere Effizienzklasse G fallen würde. Demgegenüber steht der Energiebedarf eines „energetisch gut sanierten Einfamilienhauses“, der mittlerweile mit lediglich 150 kWh/(m²a) veranschlagt wird, obwohl auch dieser Wert noch als zu hoch betrachtet wird.
Für ein Gebäude, das einen Energieverbrauch von 230 kWh/(m²a) aufweist, wurde früher eine Platzierung im gelb-grünen Segment verzeichnet. Nach aktuellen Maßstäben würde es jedoch deutlich im roten Bereich der Klasse G eingestuft. Der Referenzwert für ein „energetisch gut saniertes Einfamilienhaus“ wurde mit 200 kWh/(m²a) ebenfalls zu hoch angesetzt.
Die Gegenüberstellung der Farbbänder in alten und neuen Energieausweisen verdeutlicht die visuell unterschiedliche Klassifizierung desselben Gebäudes in der Effizienzklasse F. Während in einem nach Mai 2014 ausgestellten Dokument die ungünstigste Klasse H nur einen kleinen Teil des Farbbands einnimmt (siehe obere Abbildung), bedeckt sie in älteren Ausweisen mehr als ein Drittel (siehe untere Abbildung).
Der tatsächliche Energiebedarf einer spezifischen Einheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses kann signifikant von dem für das gesamte Gebäude ausgewiesenen Energieverbrauch differieren. Insbesondere Wohnungen unter dem Dach oder solche mit vielen Außenwänden neigen zu einem erhöhten Verbrauch, vor allem in schlecht oder nicht gedämmten Gebäuden. Weiterhin wird der tatsächliche Energieverbrauch maßgeblich durch die geografische Lage, klimatische Bedingungen sowie das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner beeinflusst. Für Bedarfsausweise, die seit 2014 gemäß der DIN V 18599 erstellt werden, geht man von einer durchschnittlichen Innentemperatur von 20 Grad Celsius aus; jeder zusätzliche Grad resultiert in einem Energieverbrauchsanstieg von circa 6 Prozent. Bedarfsausweise, erstellt vor dem 1. Mai 2021, basieren auf einem durchschnittlichen deutschen Klima, wodurch lokale Klimaabweichungen den Energiebedarf beeinflussen können. Zudem sind die Energiekosten stark abhängig von der Art des Brennstoffs oder Energieträgers sowie deren zukünftigen Preisschwankungen.
Nachstehend ist eine Übersicht der geschätzten Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche je nach Energieeffizienzklasse dargestellt. Dabei sind die berechneten Werte nur Durchschnittswerte und variieren stark nach Region, Anbieter und Verbrauch.
Energieeffiziensklasse
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
Endenergiebedarf oder -verbrauch
unter 30 kWh/(m²a)
30 bis unter 50 kWh/(m²a)
50 bis unter 75 kWh/(m²a)
75 bis unter 100 kWh/(m²a)
100 bis unter 130 kWh/(m²a)
130 bis unter 160 kWh/(m²a)
160 bis unter 200 kWh/(m²a)
200 bis unter 250 kWh/(m²a)
über 250 kWh/(m²a)
Jährliche Kosten pro m² Wohnfläche
ca. 4 €
ca. 9 €
ca. 14 €
ca. 19 €
ca. 25 €
ca. 31 €
ca. 38 €
ca. 48 €
ca. 60+ €
Im vierten Abschnitt des Energiepasses finden sich prägnante Modernisierungsvorschläge für das Gebäude. Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Energieeffizienz kosteneffektiv zu steigern, stellen aber keinen Ersatz für eine professionelle Energieberatung dar. Sie geben lediglich Anregungen, wie der thermische Gebäudeschutz verbessert, die Heizungstechnik optimiert und erneuerbare Energiequellen integriert werden können, beispielsweise durch:
• Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade, Kellerdecken und unausgebauten Dachböden;
• Erneuerung der Fenster oder der Fensterverglasung;
• Installation von voreinstellbaren Thermostatventilen oder Dämmung von Heizungsrohren;
• Einrichtung von Solarthermie- oder kontrollierten Lüftungssystemen.
Der Herausgeber des Ausweises erläutert zu jeder Empfehlung, ob diese als Einzelprojekt oder im Rahmen umfangreicherer Sanierungen umsetzbar sind. Möglicherweise werden auch die erwarteten Rückzahlungszeiträume und die Kostenersparnis pro eingesparter Kilowattstunde aufgeführt, obwohl dies keine verpflichtende Angabe ist.
Diese Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis sollen die Besitzer dazu bewegen, über eine Aufwertung ihres Gebäudes nachzudenken, ohne dass die Umsetzung der Maßnahmen verbindlich ist.
Es wird dringend empfohlen, vor Beginn einer energetischer Baumaßnahmen eine fachkundige Energieberatung zu konsultieren. Diese hilft, einen zielgerichteten Plan zu entwickeln. Dies ist besonders ratsam bei Vorliegen eines Verbrauchsausweises, der lediglich auf Verbrauchsdaten basiert und keine Begehung einschließt. Ein qualitativ hochwertiger Bedarfsausweis kann bereits eine solide Basis für die Planung bieten.
Nach der Modernisierung kann der Bedarfsausweis relativ einfach aktualisiert werden, um den verbesserten Zustand des Gebäudes zu dokumentieren. Allerdings ist zu beachten, dass für die Erstellung des Bedarfsausweises ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden darf, was bei einem Antrag auf Fördermittel für den Nachweis der Energieeffizienz nicht zulässig ist. Für Eigentümer, die eine Modernisierung in Betracht ziehen, könnte es daher vorteilhafter sein, einen Energieausweis im Zuge eines Beratungsberichts erstellen zu lassen, der unabhängig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt wird.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Energieberatungen für Wohngebäuden und Nichtwohngebäude. Speziell die sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude . Hierbei können Eigentümer von Ein- und Zwei-Familienhäusern Unterstützung in Höhe von bis zu 1.300 Euro erhalten. Qualifizierte Energieberater, die vom BAFA anerkannt sind, analysieren den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes und entwickeln basierend auf diesen Informationen ein Konzept für dessen Sanierung. Dies beinhaltet eine Bewertung sowohl der Gebäudehülle (inklusive Dach, Außenwände, Böden, Fenster und Türen) als auch der technischen Anlagen (Heizungs- und Warmwassersysteme). Die Ergebnisse dieser Analyse werden von den Beratern in einem ausführlichen Bericht dokumentiert.
Darüber hinaus ist es möglich, die ermittelten energetischen Kennzahlen von dem zukünftigen Zustand Ihrer Immobilie direkt in einen Energieausweis einzutragen. Tipp: Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit für Bestandsgebäude den Energiepass selbst online zu beantragen.
Ein wesentlicher Bestandteil der BAFA-Beratung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der aufzeigt, wie eine Immobilie entsprechend den persönlichen Präferenzen und Anforderungen schrittweise oder umfassend in einer Komplettsanierung modernisiert werden kann. Für die Beratung selbst und für einzelne Sanierungsmaßnahmen stehen zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Möchte man einen Energieausweis in Verbindung mit einem Beratungsbericht des BAFA erstellen lassen, ist es notwendig, einen Energieberater zu beauftragen, der nicht nur gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Ausstellung von Energieausweisen befugt ist, sondern auch eine Zulassung vom BAFA besitzt. Auf der Liste der Energieeffizienz-Experten für Bundesförderprogramme lassen sich BAFA-anerkannte Berater finden. Viele dieser Experten sind zusätzlich berechtigt, die für Fördermittel der KfW-Bank erforderlichen Bestätigungen zu erstellen, was bei anstehenden Modernisierungsprojekten von Vorteil sein kann. Die Förderrichtlinie des BAFA für Energieberatungen im Wohnbereich setzt andere Voraussetzungen für die Beratungsberechtigung als das GEG.