Energieausweis online erstellen in nur wenigen Minuten

Interessieren Sie sich für die Ausstellung und Berechnung eines Energieausweises, ohne dafür einen Energieberater vor Ort in Anspruch zu nehmen? Der Online-Energieausweis bietet eine gültige und kostengünstige Alternative. Die Erstellung verursacht lediglich einen geringen Anteil der Kosten, die normalerweise anfallen würden. Egal ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen, Sie können diesen bequem online basierend auf Ihrem Energieverbrauch für Ihre Immobilie erstellen. Geben Sie einfach die erforderlichen Informationen in das Online-Formular ein, und Sie erhalten kurz darauf Ihren rechtsgültigen Energiepass.

In wenigen schritten zum online Energiepass - so funktioniert die Beantragung

Erhalten Sie Ihren gesetzeskonformen Energieausweis mittels standardisierten Schritt-für-Schritt-Verfahrens:

  1. Auf den Link klicken und zum zertifizierten Kooperationspartner weitergeleitet werden
  2. Wahl des passenden Typs des Energieausweises
  3. Eingabe der Allgemeinen -und Kontaktdaten
  4. Füllen Sie das Online-Formular mit Angaben zum Gebäude: Gebäudetyp, Gebäudeteil, Gebäudekonstruktion, Anzahl Einheiten, Baujahr und Fotos. Bestimmen Sie Grundrissform und Himmelsrichtung, sowie Anzahl der Geschosse und Raumhöhen. Machen Sie Angaben zu den Wandstärken, Abmessungen der Außenwände und eventuellen Dämmungsstärken. Es folgen Daten zum Dachgeschoss, Keller, Spezifizierung der Fenster, Rollladenkästen und Heizkörpernieschen. Weiter mit Angaben zur vorhanden Heizungsanlage und der Trinkwasserbereitung, Lüftungsanlage oder erneuerbaren Energien (Solarthermie oder Photovoltaik) – wenn vorhanden
  5. Anschließend sehen Sie bereits das Ergebnis der Berechnung in einer Vorschau Ihres bedarfsbasiertem Energiepasses (fertiger Energieausweis)
  6. Für den Fall, dass Sie einen Verbrauchsausweis benötigen, verringern sich einige Angaben zum Gebäude und es wird stattdessen um die Eingabe der Energieverbräuche der zurückliegenden drei Jahre gefragt
  7. Sollte keine weitere Bearbeitung mehr nötig sein, können sie direkt bestellen und Ihre Bestellung absenden
  8. Ein Team aus Energieberatern überprüft Ihre Daten auf ihre Stimmigkeit und bestätigt diese per E-Mail. Bei Fragen oder Unklarheiten wird Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
  9. Der offizielle Energiepass, einschließlich der Registriernummer und einer beigefügten Rechnung, wird Ihnen nach kurzer Zeit per Email zugeschickt.
  10. Fertig! Herzlichen Glückwunsch, Sie haben Ihren neuen Energieausweis.

Den Energieausweis selbst online beantragen

Die Selbst Ausstellung eines Energiepasses ist nicht jedermann gestattet. Erforderlich hierfür sind tiefgreifende Kenntnisse in energieeffizientem Bauen, sowie in den Bereichen Heizungs- und Lüftungstechnik und Bauphysik. Solches Fachwissen wird typischerweise von Angehörigen spezifischer Berufsgruppen erwartet.

Die Berechtigung zur Erstellung eines Energieausweises ist detailliert erstmalig in der Energieeinsparverordnung vom 21.11.2013 festgelegt worden, bekannt unter EnEV2014 nach dem Jahr des Inkrafttretens. Diese wurde später vom Gebäudeenergiegesetz abgelöst und novelliert, kurz GEG.

Demnach dürfen nur dazu befugte Personen einen Energieausweis ausstellen, die den Anforderungen des §88 der GEG genügen. Dazu zählen insbesondere Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fachbereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Schornsteinfeger, staatlich geprüfte Techniker mit einem spezialisierten Ausbildungshintergrund und weitere Fachkräfte.

Zudem führt die dena (Deutsche Energie-Agentur) berechtigte Energieberater auf der Internetseite Energie-Effiziens-Experten.de auf. Wenn Sie nicht zu diesen Berufsgruppen zählen, ist Ihnen die Erstellung eines Gebäudepasses nicht gestattet. Kein Grund zur Sorge: Über unsere Online-Service können Sie einfach den passenden Energieausweis anfordern und berechnen lassen. Unsere zertifizierten Energieberater werden Ihre Daten überprüfen, bei Bedarf Rücksprache halten und Ihnen einen rechtsgültigen Energieausweis für Ihr Gebäude ausstellen.

Den Gebäudepass einfach und bequem online erstellen und anfordern

Unmittelbar nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine Vorschau des Ergebnisses auf einer Farbskala für Ihr Gebäude. Erst nach dieser Vorschau entscheiden Sie, ob Sie einen Energieausweis bestellen möchten. Kosten fallen ausschließlich bei einer Bestellung an.

Die Berechnung des Energiebedarfs oder der Verbrauchswerte basiert auf Ihren Angaben. Bitte beachten Sie: Auftraggeber sind für die Genauigkeit ihrer eingereichten Informationen verantwortlich. Falsche Angaben können zu Bußgeldern führen.

Wo kann ich einen Energieausweis beantragen?

Bei Wohneigentum oder teilweise Eigentum erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung nach dem Energiepass. Es ist die Aufgabe der Hausverwaltung, diesen zu beschaffen, wobei die Kosten von der Eigentümergemeinschaft getragen werden.

Für andere Arten von Immobilien kontaktieren Sie einen lokalen Energieberater bzw. einen ausstellungsberechtigten gemäß §88 GEG oder nutzen den zugelassenen Online-Service unseres Kooperationspartners.

Wie erhalte ich einen Gebäudepass für mein Haus?

Den Verbrauchsausweis, auch „kleiner“ Gebäudepass genannt, sowie den Bedarfsausweis darf nur von einer ausstellungsberechtigten Person herausgeben werden. Zu diesen Fachkräften zählen unter anderem:

• Bauingenieure
• Bautechniker
• Physiker
• Bauphysiker
• Schornsteinfeger
• Anlagentechniker
• Gebäudeenergieberater
• Architekten
• Innenarchitekten

Wichtig: Der Aussteller des Energiepasses muss zudem folgende Qualifikationen besitzen:
• Eine abgeschlossene Weiterbildung im Bereich energieeffizientes Bauen gemäß der Energieeinsparverordnung
• Oder: Ein Studium mit dem Schwerpunkt auf energieeffizientem Bauen
• Oder: Zwei Jahre Berufserfahrung in der Anlagentechnik oder im Baugewerbe
• Oder: Eine öffentliche Anstellung als Sachverständiger im Bereich energieeffizientes Bauen, Bauwesen oder Anlagentechnik im Hochbau.

Wie lange dauert die online Beantragung des Energiepasses?

Die Dauer für das Ausfüllen der Formulare für Ihren Gebäudepass variiert. Während ein Verbrauchspass ungefähr 15 Minuten in Anspruch nimmt, benötigt man für einen Bedarfspass ca. 30 Minuten oder länger.
Die Zustellung des Ausweises erfolgt dann in der Regel per Email oder auf Wunsch auch postalisch.

Wichtig bei Hausverkauf und Vermietung

Beim Verkauf oder bei der baulichen Veräußerung von Wohneigentum ist es erforderlich, dass der Verkäufer oder Vermieter dem potenziellen Käufer oder Mieter auf Anfrage sofort einen Gebäudepass vorlegt. Meistens reicht dafür ein Verbrauchsausweis aus. Dieser gibt Mietern oder Pächtern sofortige Klarheit über die energetischen Eigenschaften der Immobilie. Verstößt der Anbieter gegen diese Verpflichtung gemäß der Energieeinsparverordnung, können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro fällig werden.

Ausnahmen hierfür sind Gebäude, die nicht größer als 50 m² sind, sowie unter Denkmalschutz stehende Bauten gemäß § 16 Abs. 4 EnEV. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) rät bei Wohngebäuden grundsätzlich zum Bedarfsausweis, da dieser eine von den Nutzern unabhängige Bewertung des Gebäudes ermöglicht. Zudem können im Zuge der Erstellung eines Bedarfsausweises Empfehlungen für Modernisierungen anhand einer technischen Analyse des Gebäudes abgeleitet werden.

Den richtigen Energieausweis berechnen und benatragen

Es existieren zwei Haupttypen von Energieausweisen: der verbrauchsorientierte und der bedarfsorientierte Energiepass. Der verbrauchsorientierte Energieausweis stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 36 Monate und reflektiert somit das tatsächliche Nutzungsverhalten der Bewohner. Der bedarfsorientierte Energieausweis hingegen basiert auf den baulichen Merkmalen des Gebäudes und berechnet den theoretischen Energiebedarf. Beide Typen von Gebäudeenergieausweis sind zehn Jahre lang gültig.

Der Energiepass ist heute bei Verkäufen, Vermietungen und vielen Renovierungen von Häusern obligatorisch. Er soll gewährleisten, dass der energetische Zustand der Immobilie sowohl in Kauf- als auch in Mietentscheidungen berücksichtigt wird und ebenfalls bei der Sanierung von Gebäuden berücksichtigt wird.

Die Unterscheidung zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energiepass ist nicht trivial.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis beruht auf dem Energieverbrauch der Immobilie über die letzten drei Jahre (witterungsbereinigt) und spiegelt diese Verbrauchsdaten wider. Dabei spielen menschliche Verhaltensweisen wie Lüftungs- und Heizgewohnheiten eine wesentliche Rolle. Altbauten, die nach 1977 gebaut wurden und bei denen weniger als fünf Wohneinheiten vorhanden sind, die zudem die Wärmeschutzverordnung einhalten, benötigen lediglich diesen Typ von Gebäudeenergieausweis.

Der bedarfsorientierte Gebäudepass berechnet den Energiebedarf auf der Grundlage durchschnittlicher Nutzungsgewohnheiten, basierend auf dem Zustand der Gebäudehülle und der technischen Anlagen. In einem vereinfachten Verfahren werden Daten zur Gebäudegeometrie, zum Baujahr und zu den Bauelementen herangezogen.

Welche Unterlagen sind für die Ausstellung eines Energiepasses erforderlich?

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Verbrauchsausweises:

  • Energieverbrauchsabrechnungen des Versorgers für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser oder andere relevante Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes aus den letzten drei Jahren
  • Informationen zu wartungspflichtigen Klimaanlagen und das Datum der nächsten vorgeschriebenen Überprüfung
  • Detaillierte Informationen zum Stand der Sanierungen
  • Fotografien, die die energetischen Merkmale des Gebäudes verdeutlichen – falls nicht vorhanden, ist eine Ortsbesichtigung durch Fachleute nötig

 

Für die Beantragung eines Bedarfsausweises erforderlich:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Adresse der Immobilie
  • Grundrisse, Fassadenansichten und detaillierte Schnittzeichnungen inklusive Material und Stärke des Mauerwerks
  • Bei Renovierungen: exakte Angaben zum Umfang und Zeitpunkt der Sanierung
  • Nutzungstyp des Gebäudes
  • Qualität der Bausubstanz – energetischer Zustand von Außenwänden, Dach, Fenstern, Kellerdecke etc.
  • Angaben zum verwendeten Energieträger und zu den Heizflächen; detaillierte Informationen zur Heizungsanlage und zur Gebäudetechnik
  • Informationen zu Solarthermie oder Photovoltaik 
  • Typ und Anzahl der Beleuchtungseinrichtungen
  • Angaben zu Lüftungs- und Klimaanlagen

Wie hoch sind die Kosten eines Energieausweis

Die Preise für die Erstellung eines Energieausweises hängen davon ab, ob ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist und ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsenergieausweis handelt.

Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel kostengünstiger, da der Erstellungsaufwand geringer ist. Sind bereits Fotos vorhanden, die den energetischen Zustand des Gebäudes deutlich machen, kann auf einen Vor-Ort-Termin verzichtet werden. Die Kosten hierfür liegen üblicherweise zwischen 50 und 100 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohneinheiten fallen in der Regel Kosten von etwa 250 Euro an.

Ein Bedarfsausweis kostet bei Online-Bestellung etwa 100 – 150 Euro. Muss jedoch eine Datenerhebung vor Ort durchgeführt werden, können die Kosten zwischen 400 und 800 Euro betragen. Bei größeren Gebäuden ist üblicherweise eine Basispauschale von etwa 300 Euro zu erwarten, zu der für jede Wohneinheit zusätzliche Kosten von 30 bis 50 Euro hinzukommen.

Da das Erstellen von Energiepässen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend ist, stehen hierfür keine Fördermittel zur Verfügung.

Worauf ist bei der Erstellung eines Energiepasses zu achten?

Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur qualifizierte Personen mit entsprechender Ausbildung oder Berufserfahrung, wie Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker, einen Energieausweis ausstellen. Diese müssen die Vorgaben des GEG einhalten. Das unrechtmäßige Ausstellen von Energiepässen oder Modernisierungsempfehlungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Kosten für einen Gebäudeenergieausweis variieren je nach Komplexität des Gebäudes und seiner Energieanlagen. Vermieter dürfen diese Kosten nicht an Mieter weitergeben. Üblicherweise beinhaltet ein Gebäudepass fünf Seiten und bietet neben den Energiekennzahlen auch weitere Details und Sanierungsempfehlungen an. Wärmebedarfsausweise, die vor Mai 2014 erstellt wurden, oder Energiepässe, die gemäß der Energieeinsparverordnung anerkannt sind, bleiben in ihrer damaligen Form bis zu zehn Jahre gültig. Weitere Informationen zur Struktur des Energieausweises und zur korrekten Interpretation finden Sie hier.

 

Was ist ein Energieausweis überhaupt genau?

Ein Energieausweis zeichnet den energetischen Zustand sowie die Energieeffizienz einer Immobilie auf. Er umfasst Details über das Gebäude und die verwendeten Energieträger wie Öl oder Gas, wodurch Käufer oder Mieter die Energiekosten für Heizung und Warmwasser einschätzen können. Der Gebäudeenergiepass bleibt ab dem Datum der Ausstellung zehn Jahre gültig.

Der Energieausweis motiviert Immobilienbesitzer ebenfalls dazu, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Die darin enthaltenen Kennwerte liefern Anhaltspunkte, an welchen Stellen Sanierungen oder Modernisierungen effektiv und effiezienz wären, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Verkäufer und Vermieter, den Gebäudepass bei Besichtigungen aktiv vorzulegen und zwingende Angaben zur Energieeffizienz in Immobilienanzeigen zu machen.

Energiepässe bewerten sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude gemäß der ehemaligen Energieeinsparverordnung (EnEV). Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) legt die Richtlinien für die Ausstellung, Berechnung und Qualitätssicherung fest. Der Energiausweis zeigt die Energiekennwerte auf einer Farbskala von grün (A+/Effizienzhaus) über gelb (D) bis rot (H / unsaniert) an.

Welchen Nutzen hat ein Energieausweis?
Ein Gebäudepass bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Er bietet potenziellen Interessenten und Mietern eine klare Übersicht über die energetische Beschaffenheit Ihrer Immobilie. Auch für Eigentümer, die neu bauen oder Bestandsbauten verpachten möchten, ist das Erstellen eines Energieausweises sehr nützlich. Mieter und Käufer erhalten eine übersichtliche Zusammenfassung der Immobilieneigenschaften durch den Ausweis. Zudem werden im Rahmen der Ausstellung spezifische Modernisierungsempfehlungen gegeben, die auf Maßnahmen wie Fenstererneuerungen oder Wärmedämmung hinweisen können.

Was enthält ein Energieausweis an Informationen

Im Abschnitt „Energieverbrauchskennwert“ des Energieausweises wird der errechnete Energieverbrauch angezeigt. Dieser Wert wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) angegeben. Um dem Nutzer zu verdeutlichen, ob der Verbrauch als hoch oder niedrig einzustufen ist, wird dieser auf einer farbigen Skala dargestellt. Die Skala erstreckt sich von 0 bis über 400 und ist in 50er-Schritten gegliedert.

EFFIZIENZBEURTEILUNG – die richtige Interpretation ist wichtig!
Die Farbskala ändert sich von Grün für effiziente Gebäude über Gelb bis hin zu Rot für weniger effiziente Gebäude. Zusätzlich werden in einer separaten Grafik Vergleichswerte dargestellt, die es dem Betrachter ermöglichen, den Verbrauch mit dem eines typischen Einfamilienhauses oder eines Passivhauses zu vergleichen. Falls vorhanden, enthält der Gebäudepass auch eine Aufzeichnung des Energieverbrauchs der letzten drei Abrechnungszeiträume.

Welche Energieeffizienzklasse und welche energetischen Merkmale hat Ihr Haus?

Ein Gebäudeenergieausweis, ob es sich nun um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt, bezieht sich immer auf das gesamte Wohn- oder Geschäftsgebäude. Das bedeutet, dass ein Energiepass nicht für eine einzelne Wohnung, sondern stets für das gesamte Gebäude ausgestellt wird.

Bei einem vom DIBt registrierten Energieausweis, den Sie bei uns online beantragen und erstellen lassen können, nehmen wir alle relevanten Faktoren in Betracht – wie Baujahr, Größe des Raumes oder der Fläche, die Isolierung der Außenwände und die Art der Heizung (elektrisch, Erdgas, Öl) –, die zur Bestimmung der Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes erforderlich sind.

Ob Ihr Gebäude einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigt, hängt letztendlich vom Baujahr Ihrer Immobilie ab.

Rechtliche Grundlagen für die Erstellung von Energieausweisen - Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit dem 01.05.2021 ist die Übergangsfrist der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelaufen. Daher müssen nun alle neu erstellten Energieausweise den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen und nach der DIN 18599 berechnet werden.

Bei der Ausstellung von Energiepässen ist nun eine erhöhte Sorgfalt erforderlich. Insbesondere für die Beurteilung der Modernisierungsempfehlungen sind jetzt Fotos von Dach, Fenstern, Heizung und Außenwänden notwendig.

Die Bestimmungen über Primärenergiefaktoren, die für die Ermittlung des Gebäudekennwerts relevant sind, werden direkt im GEG (§22 Primärenergiefaktoren) geregelt, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit erhöht. Die Nutzung von Biogas aus dem Erdgasnetz wird dabei nun angemessen berücksichtigt.

Die lokale Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen wird stärker in die Berechnungen einbezogen und kann bis zu 45% vom jährlichen Primärenergiebedarf abgezogen werden. • Die Angabe der CO2-Emissionen bzw. Treibhausgasemissionen des Gebäudes im Energiepass wird verpflichtend.

DIBt-registrierter Energieausweis

Durch verschiedene Überprüfungsverfahren wird gewährleistet, dass die Berechnung Ihres Energieausweises korrekt ist und die tatsächliche Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie wiedergibt. Diese Daten werden bei der GEG-Registrierstelle (DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik) erfasst, die eine eindeutige Registriernummer vergibt.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, können die in diesem Energieausweis dargelegten Bewertungen nicht nur für die Preisverhandlung wichtig sein, sondern auch den nachhaltigen ökologischen Wert der Immobilie hervorheben.

Abhängig vom Baujahr des zu bewertenden Gebäudes können wir Ihnen einen passenden Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen, der sowohl den Anforderungen des DIBt entspricht als auch jenen, die bei einer Vor-Ort-Erstellung gelten.

Vorteile eines Online Energieausweises

SOFORTIGE VERFÜGBARKEIT

Sie können unmittelbar auf Ihren Ausweis zugreifen – einfach Daten eingeben, Vorschau ausdrucken und fertig!

100%
RECHTSGÜLTIGKEIT

Die online erstellten Energieausweise unseres Kooperationspartners sind ebenso rechtskräftig wie die vor Ort ausgestellten Energieausweise.

LEICHTE
HANDHABUNG

Die Erstellung Ihres Gebäudepasses ist besonders einfach und benutzerfreundlich gestaltet.

BUNDESWEITE ERSTELLUNG

Sie können einen Energieausweis für jede Immobilie in ganz Deutschland erstellen, ohne Einschränkungen auf bestimmte Regionen.

DEUTLICHE KOSTENERSPARNIS

Sie sparen bares Geld im Vergleich zu anderen Anbietern oder einer beauftragten Vor-Ort-Erstellung.

KEINE
VORKENNTNISSE NÖTIG

Das benutzerfreundliches Formular bietet umfangreiche Unterstützung und setzt keine Vorkenntnisse voraus. Jeder Energieausweis wird von einem zertifizierten Energieberater oder Architekt geprüft.

Zusammenfassender Überblick zum Energieausweis
  • Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Typen des Energiepasses: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
  • Abhängig von der Art des Gebäudes, dem Baujahr und der Nutzungsweise sind verschiedene Aspekte beim Energieausweis zu berücksichtigen.
  • Der Energieausweis dient als Ausgangspunkt für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung.
  • Durch die Informationen des Energieausweises kann der Marktwert einer Immobilie besser beurteilt werden.
  • Der Energieausweis deckt bauliche Schwächen auf, die zu Energieverlusten führen können.
  • Im Energieausweis werden Empfehlungen für Sanierungen oder Modernisierungen festgehalten.
  • Mit dem Gebäudepass lässt sich der energetische Zustand verschiedener Immobilien vergleichen.
  • Er ist vom Gesetzgeber bindend vorgeschrieben bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie.