Das Jahr 2025 bringt einige wichtige Änderungen für Immobilienbesitzer, insbesondere im Bereich Förderung, Gesetzgebung und Energiekosten. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen, damit Sie bestens informiert in Ihre Projekte starten können.


Förderlandschaft und Gesetzgebung

Obwohl das neue Jahr begonnen hat, sind einige Aspekte noch unklar, da die Bundestagswahl ansteht und der endgültige Haushalt 2025 erst Mitte des Jahres erwartet wird. Dennoch sind die meisten Förderprogramme weiterhin verfügbar, und wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.


1. Förderprogramme

Aktueller Stand der Förderung

Die meisten Bundesförderprogramme, darunter die für Energieberatung, Heizungsmodernisierung und Effizienzhaussanierungen, stehen weiterhin zur Verfügung. Eine Ausnahme ist das KfW-Programm 455-B für Barrierefreiheit, das 2025 eingestellt wurde.

Wichtig: Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung stehen Ministerien vorerst nur 45 % der geplanten Mittel zur Verfügung. Experten warnen, dass es bei hoher Nachfrage zu Einschränkungen kommen könnte.

Heizungsförderung

Seit Anfang 2025 gelten neue Anforderungen: Beim Einbau von Wärmepumpen ist ein Anschluss an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway verpflichtend. Außerdem gilt eine sechsmonatige Sperrfrist für die erneute Antragstellung bei der KfW nach Verzicht auf eine Förderzusage.

Verbesserungen im Programm „Jung kauft Alt (JkA) 308“

Das Programm wurde erweitert, um auch den Kauf von Bestandsimmobilien von Angehörigen zu fördern. Zudem ist die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden zum „Effizienzhaus Denkmal EE“ förderfähig. Die Selbstnutzung kann nun für maximal zwei Jahre unterbrochen werden, ohne die Fördervoraussetzungen zu verletzen.


2. CO2-Preis und Energiekosten

CO2-Preis steigt

Der CO2-Preis wurde auf 55 € pro Tonne, von vormals 45 € pro Tonne, angehoben. Das verteuert fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh zahlt dadurch in etwa 250 € CO2 Kosten pro Jahr. Das sind ca. 50 € mehr pro Jahr. Zusätzlich steigen die Gasnetzentgelte durch kürzere Abschreibungsdauern.

Höhere Stromumlagen

Die Stromumlagen steigen auf insgesamt 3,15 Ct/kWh, wodurch ein Haushalt mit 3.000 kWh Verbrauch ca. 40 € mehr im Jahr zahlen muss.


3. Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Solarpflichten

Das GEG 2024 bleibt weiterhin die gesetzliche Grundlage. Heizungen müssen daher mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Neue Solarpflichten gelten seit 2025 in Bayern und Niedersachsen, sowohl für Neubauten als auch für Dachsanierungen.


4. Dynamische Stromtarife und Smart Meter

Dynamische Stromtarife

Seit Januar 2025 sind Stromanbieter verpflichtet, Haushalten mit intelligenten Messsystemen dynamische Tarife anzubieten. Diese Tarife können sich für Nutzer mit E-Autos, Batteriespeichern oder Wärmepumpen lohnen, die ihren Verbrauch flexibel steuern können.

Recht auf Smart Meter

Privathaushalte können nun den Einbau eines Smart Meters verlangen. Diese Zähler erleichtern die Nutzung dynamischer Stromtarife, da sie den Verbrauch zeitgenau erfassen und Daten automatisch übermitteln.


5. Strengere Vorgaben für alte Heizungen und Holzöfen

Alte Heizkessel und Holzöfen müssen seit 2025 strengere Emissionsgrenzwerte einhalten. Heizkessel, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, dürfen nicht weiter betrieben werden, wenn sie die neuen Grenzwerte nicht erfüllen. Hierzu gibt der Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers Auskunft.


6. Photovoltaik: Steuerbefreiung und Einspeisevergütung

Steuerbefreiung erweitert

Die Bruttoleistung für steuerbefreite Photovoltaikanlagen wurde auf 30 kWp pro Wohneinheit erhöht. Bei Überschreitung dieser Freigrenze wird jedoch die gesamte Anlage steuerpflichtig.

Einspeisevergütung sinkt

Ab Februar 2025 reduziert sich die Einspeisevergütung für Anlagen bis zu 10 kWp um etwa 1 % auf 7,95 Ct/kWh. Die Vergütung für ältere Anlagen (mehr als 20 Jahre) orientiert sich an den durchschnittlichen Börsenstrompreisen.


7. Neue Grundsteuer

Ab 2025 tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft, die auf neuen Bewertungsgrundlagen basiert. Die alten Einheitswerte wurden als verfassungswidrig eingestuft. Der erste Zahlungstermin ist der 15. Februar 2025, basierend auf den neuen Hebesätzen der Kommunen. Für Eigentümer kann dies zu Mehr- oder Minderbelastungen führen.


Fazit

Das Jahr 2025 bringt umfangreiche Änderungen für Immobilieneigentümer mit sich. Von neuen Förderbedingungen über strengere gesetzliche Vorgaben bis hin zu steigenden Energiekosten – eine gute Planung und Beratung sind entscheidend. Wenn Sie Fragen zu den Neuerungen haben oder Unterstützung bei der Planung Ihrer Maßnahmen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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