Was ist ein Verbrauchsausweis? (Definition und rechtlicher Hintergrund)

Ein Verbrauchsausweis – oft auch verbrauchsorientierter Energieausweis oder Verbrauchspass genannt – ist eine Variante des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises für Gebäude. Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner und wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausgestellt​. Das GEG hat im November 2020 die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst und bündelt seitdem alle Regeln rund um Energieausweise in Deutschland​. Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche eines Gebäudes und ordnet das Gebäude auf einer Effizienzskala von A+ bis H ein. Dadurch erhalten Käufer, Mieter oder andere Interessenten einen schnellen Überblick über die energetische Qualität und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes.

Rechtlich ist ein gültiger Energieausweis immer dann Pflicht, wenn ein Gebäude verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden soll​. Wohngebäude, die dauerhaft selbst genutzt werden, benötigen keinen neuen Ausweis bis ein Nutzer -oder Eigentümerwechsel ansteht​. Auch neue Gebäude erhalten bereits seit 2002 verpflichtend einen Energieausweis nach Fertigstellung​. Der Energieverbrauchsausweis ist dabei eine zulässige Form des Energieausweises, sofern bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten). Er ist in der Regel kostengünstiger und einfacher zu erstellen als sein Gegenstück, der Bedarfsausweis​. Beide Ausweisarten sind grundsätzlich 10 Jahre gültig​.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis – die Unterschiede

Ein Energieausweis kann auf zwei verschiedenen Methoden beruhen: dem Verbrauch oder dem berechneten Bedarf des Gebäudes​. Der Verbrauchsausweis stützt sich – wie der Name sagt – auf den gemessenen Energieverbrauch der letzten Jahre. Im Gegensatz dazu wird beim Bedarfsausweis der energetische Zustand des Gebäudes rechnerisch ermittelt, unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Wichtig: Beide Ausweisarten haben ihre Berechtigung. Das GEG lässt Hausbesitzer in vielen Fällen wählen, ob sie einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erstellen lassen möchten​. Allerdings gibt es Situationen, in denen der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben ist – hierzu zählen insbesondere ältere unsanierte Gebäude (siehe nächste Sektion). Gerade bei sehr geringem oder ungewöhnlichem Verbrauch (z. B. wenn ein Haus zeitweise leerstand oder kaum beheizt wurde) ist ein Bedarfsausweis oft sinnvoller, um die energetische Qualität realistisch einzuschätzen.

Voraussetzungen: Wann ist ein Verbrauchsausweis zulässig?

Nicht für jedes Gebäude darf ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Das Gebäudeenergiegesetz definiert klare Kriterien, wann ein verbrauchsbasierter Energieausweis zulässig ist und wann ein Bedarfsausweis Pflicht ist. Die Voraussetzungen lassen sich wie folgt zusammenfassen​:

Zusammengefasst: In den meisten Fällen darf der Verbrauchsausweis genutzt werden, außer bei unsanierten Vorkriegs- oder 50er/60er-Jahre-Bauten mit bis zu vier Einheiten. Eigentümer solcher älteren Häuser müssen einen Bedarfsausweis erstellen lassen, um die Energieeffizienz korrekt auszuweisen. Wer unsicher ist, ob sein Gebäude die Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis erfüllt, sollte Rücksprache mit einem Energieberater halten oder einen Blick ins GEG (§ 80 ff.) werfen. Dort sind Ausnahmen (z. B. Baudenkmäler oder sehr kleine Gebäude unter 50 m²) ebenfalls geregelt​.

Berechnungsgrundlage: Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre

Die Basis für den Verbrauchsausweis bilden die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten 36 Monate. Konkret müssen die Heizenergieverbräuche der vergangenen drei aufeinanderfolgenden Jahre herangezogen werden​. Diese Verbrauchswerte – üblicherweise in Form von Heizkostenabrechnungen oder Energieabrechnungen – werden auf das Jahr und die Fläche des Gebäudes bezogen, um den sogenannten Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²·a) zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr im Schnitt verbraucht wurde.

Witterungsbereinigung: Damit ein extrem kalter oder milder Winter das Ergebnis nicht verzerrt, schreibt das GEG eine Klimafaktor-Bereinigung der Verbrauchsdaten vor​. Das heißt, die gemessenen Verbrauchsmengen werden anhand regionaler Wetterdaten auf ein durchschnittliches Klima normalisiert. Ein hoher Verbrauch in einem ungewöhnlich harten Winter führt so nicht automatisch zu einer schlechteren Effizienzbewertung​. Umgekehrt wird ein sehr geringer Verbrauch in einem außergewöhnlich milden Zeitraum angepasst, damit das Energielabel realistisch bleibt. Hierzu fließen amtliche Wetterdaten (Temperaturmessungen) vom Gebäudestandort sowie Referenzwerte (z. B. Klima-Referenzstandort Würzburg) in die Berechnung ein​. Das Ergebnis dieser Berechnung ist der wetterbereinigte Endenergieverbrauch des Gebäudes.

Heizung und Warmwasser: Der Verbrauchspass berücksichtigt den Heizenergieverbrauch für Raumheizung und Warmwasserbereitung. Idealerweise liegen kombinierte Verbrauchsdaten vor (z. B. aus der Öl- oder Gasabrechnung, die Heizkessel sowohl für Heizung als auch für Warmwasser versorgen). Sollte die Warmwasserbereitung separat (z. B. über Stromboiler) erfolgen und in den Heizenergieabrechnungen nicht enthalten sein, wird im Ausweis ein pauschaler Zuschlag von 20 kWh/(m²·a) auf den Verbrauchswert gerechnet​, um das Fehlen zu kompensieren. Dadurch wird vermieden, dass ein Gebäude mit z. B. elektrisch erwärmtem Wasser fälschlich als effizienter erscheint als ein vergleichbares mit zentraler Warmwasserversorgung.

Zeitraum und Stichtag: Die Verbrauchsdaten müssen zusammenhängend über drei Jahre vorliegen​. Falls Abrechnungszeiträume etwas länger oder kürzer als exakt 12 Monate sind (was in der Praxis vorkommt), werden sie rechnerisch auf drei volle Jahre umgelegt​. Wichtig ist zudem: Der letzte abgerechnete Verbrauchszeitraum darf beim Ausstellen des Ausweises höchstens 18 Monate zurückliegen​. Andernfalls gelten die Daten als zu alt. In der Praxis bedeutet das: Wer im Januar 2025 einen Verbrauchsausweis erstellen lassen will, muss Heizdaten mindestens bis Mitte 2023 vorweisen können. Liegen nur ältere Verbrauchswerte vor, muss zunächst eine neue Abrechnungsperiode abgewartet oder ein Bedarfsausweis in Betracht gezogen werden.

Erforderliche Angaben und Dokumente für die Verbrauchspass-Erstellung

Um einen Verbrauchsausweis erstellen zu lassen, müssen Eigentümer bestimmte Unterlagen und Informationen bereitstellen. Diese dienen dem Ausweisaussteller als Grundlage, um den Energieverbrauch zu ermitteln und das Formular vollständig auszufüllen. Folgende Angaben und Dokumente sind in der Regel erforderlich:

Zusätzlich zu diesen Kerninformationen wird der Energiebrater üblicherweise einen Fragebogen bereitstellen, um weitere Details abzufragen. Dazu können zählen: Liegen Dämmmaßnahmen vor (z. B. gedämmte Fassade oder neues Dach)? Welche Fenster sind verbaut (Doppel- oder Dreifachverglasung, Baujahr)? Gibt es erneuerbare Energien (Solarthermie, PV-Anlage mit Heizungsunterstützung)? Zwar fließen diese Details beim Verbrauchsausweis nicht in eine Bedarfssimulation ein, sie beeinflussen aber die Empfehlungen für Verbesserungen, die der Aussteller im Ausweis angeben muss​.

Tipp: Sammeln Sie rechtzeitig alle Heizabrechnungen und Dokumente zusammen, wenn Sie einen Verbrauchsausweis erstellen lassen. So vermeiden Sie Verzögerungen. Bei Mietobjekten sollten Vermieter frühzeitig die Heizverbrauchsdaten von den Mietern einfordern – diese sind laut Rechtsprechung verpflichtet, die benötigten Daten herauszugeben​(siehe auch rechtliche Fallstricke).

Aussagekraft und Grenzen des Verbrauchsausweises

Die Aussagekraft eines Verbrauchsausweises ist ein viel diskutiertes Thema. Da dieser Ausweis auf realen Verbrauchswerten basiert, spiegelt er zwar den Nutzungsalltag des Gebäudes wieder, jedoch bringt das einige Grenzenmit sich:

Trotz dieser Grenzen liefert der Verbrauchsausweis nützliche Informationen. Er zeigt realistisch, welche Energiekosten in den vergangenen Jahren anfielen und gibt einen echten Vergleich mit ähnlichen Gebäuden. Wichtig ist, die Ergebnisse immer im Kontext zu betrachten: Experten können einschätzen, ob der Wert plausibel zum Baujahr und Zustand passt. Ergänzend enthält jeder Energieausweis Modernisierungsempfehlungen, die selbst bei einem Verbrauchsenergieausweis einige Einsparpotenziale aufdecken können. Wer als Eigentümer die im Ausweis empfohlenen Maßnahmen umsetzt (z. B. Dämmung von Dach oder Kellerdecke, Heizkessel-Tausch etc.), kann den tatsächlichen Verbrauch oft deutlich senken – was sich beim nächsten Ausweis positiv bemerkbar macht.

Wer darf einen Verbrauchsausweis ausstellen?

Die Erstellung eines Energieausweises – ob Verbrauch oder Bedarf – darf nur von qualifizierten Fachleutenvorgenommen werden. Das GEG definiert in § 88 genau, wer als Aussteller berechtigt ist. Laien oder Eigentümer selbst dürfen keinen rechtsgültigen Verbrauchsausweis ausstellen. Nach dem GEG dürfen nur Personen mit besonderer Qualifikation und Berufserfahrung Energieausweise ausstellen​ Dazu zählen beispielsweise:

Ein wichtiger Punkt: Es gibt kein zentrales amtliches Aussteller-Zertifikat, auf das man sich verlassen könnte​. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, sicherzustellen, dass die beauftragte Person die Anforderungen erfüllt. Viele Architekten und Energieberater werben mit ihrer Ausstellungsberechtigung, und in Zweifelsfällen kann man die Qualifikation erfragen.

Die ausstellende Person muss den Energieausweis nach GEG zudem bei der zuständigen Stelle registrieren lassen (es wird eine Registriernummer vergeben, die auf dem Ausweis steht). Dies soll Missbrauch vorbeugen. Wer ohne Berechtigung einen Ausweis ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – das GEG sieht hierfür Bußgelder von bis zu 10.000 € vor​. Als Eigentümer sollte man daher nur seriöse Fachleute mit dem Ausweis beauftragen.

Kosten: Die Kosten für einen Verbrauchsausweis variieren je nach Aufwand und Anbieter. In der Regel liegt der Preis zwischen ca. 50 € und 150 € für Wohngebäude, wenn man den Energiepass online erstellt und ein Bedarfsausweis oft 300 € bis 500 € kostet​. Beauftragt man hingegen direkt einen Fachmann liegen die Kosten deutlich höher. Vermieter dürfen die Ausweiskosten nicht auf Mieter umlegen – sie tragen diese Kosten selbst oder die Wohnungseigentümergemeinschaft bei gemeinschaftlichen Wohnanlagen​. Wohnungseigentümer in einer WEG haben bei Verkauf/Vermietung Anspruch darauf, dass die WEG den Ausweis bereitstellt, die Kosten trägt dann die Gemeinschaft​.

Gültigkeit, Verlängerung und Aktualisierung des verbrauchsorientierten Energieausweises

Ein einmal ausgestellter Energieverbrauchsausweis ist ab Ausstellungsdatum maximal 10 Jahre gültig​. Das Ablaufdatum ist auf dem Dokument angegeben. Eine Verlängerung über diese Frist hinaus ist nicht möglich – nach zehn Jahren muss bei Bedarf ein neuer Ausweis erstellt werden. Wichtig für Eigentümer: Bei Verkauf oder Vermietung muss ein gültiger Verbrauchsausweis vorliegen, d.h. der Ausweis darf nicht abgelaufen sein. Ist der alte Ausweis älter als 10 Jahre, muss rechtzeitig ein neuer beantragt werden.

Eine Aktualisierung innerhalb der 10-Jahres-Frist ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in manchen Fällen sinnvoll. Beispielsweise wenn größere energetische Sanierungen am Gebäude durchgeführt wurden (z. B. neue Heizung, Dämmung, Fenstertausch), spiegelt der ursprüngliche Ausweis den aktuellen energetischen Zustand nicht mehr korrekt wider. Eigentümer können dann freiwillig einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Verbesserungen zu dokumentieren – insbesondere wenn eine Vermietung oder ein Verkauf bevorsteht. Ein aktueller Ausweis mit besseren Kennwerten kann die Vermarktungschancen erhöhen​. Allerdings darf man ein Gebäude auch mit einem älteren (noch gültigen) Ausweis anbieten; es besteht keine Pflicht zur vorzeitigen Neuausstellung nach Sanierungen, solange der alte noch gültig ist.

Zu beachten ist, dass seit 2021 neue inhaltliche Anforderungen gelten (z. B. Angabe der CO₂-Emissionen des Gebäudes)​. Ausweise, die vor diesen Änderungen ausgestellt wurden, behalten zwar bis zum Ablauf ihre Gültigkeit, enthalten aber diese neuen Informationen nicht. Es ist jedoch nicht nötig, alte Ausweise nachträglich zu ergänzen; bei Neuausstellung werden automatisch die aktuellen Vorgaben umgesetzt.

Aufbewahrung: Ein Energieausweis gehört zu den wichtigen Unterlagen einer Immobilie. Eigentümer sollten den Ausweis (fünfseitiges Dokument) sorgfältig aufbewahren. Bei Verkauf ist der Ausweis an den Käufer zu übergeben. Bei Vermietung genügt eine Kopie für den Mieter.

Vermieter- und Verkäuferpflichten: Energieausweis in Anzeigen und bei Besichtigung

Wer ein Gebäude oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen möchte, hat konkrete Pflichten im Umgang mit dem Energieausweis. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Interessenten frühzeitig über die energetische Qualität informiert werden​:

Bußgelder bei Verstößen: Die Missachtung dieser Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer etwa in der Anzeige die Angaben verschweigt oder keinen Ausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €​. In der Praxis wurden bereits Abmahnungen und Bußgelder verhängt, wenn z. B. Immobilienanzeigen wiederholt ohne Energiekennwerte geschaltet wurden. Behörden und Verbraucherverbände (wie die Deutsche Umwelthilfe) achten verstärkt auf diese Angaben. Es ist also im eigenen Interesse des Vermieters/Verkäufers, die Vorgaben genau zu erfüllen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Einfluss auf die energetische Bewertung des Gebäudes (Effizienzklassen)

Der Energieausweis – ob auf Verbrauchs- oder Bedarfsbasis – ist heute das zentrale Dokument zur energetischen Bewertung eines Gebäudes. Insbesondere die Einführung der Energieeffizienzklassen A+ bis H (ähnlich wie bei Elektrogeräten) hat dafür gesorgt, dass die Ergebnisse leicht verständlich kommuniziert werden können​.

Beispielhafter Ausschnitt eines Verbrauchsausweises für Wohngebäude: Oben ist das Farbband mit den Effizienzklassen von A+ (Grün, sehr effizient) bis H (Rot, sehr ineffizient) zu sehen, inklusive der Skala in kWh/(m²·a). Der ermittelte Kennwert des Gebäudes wird hier mit „C“ eingestuft, was einem Endenergieverbrauch von ca. 75–100 kWh pro m² und Jahr entspricht. Rechts davon sind für diesen Beispielausweis auch die Treibhausgas-Emissionen in kg CO₂-Äquivalent pro m² angegeben, wie sie nach GEG mittlerweile Pflicht sind.*

Jeder Verbrauchsausweis weist als zentrales Ergebnis den Endenergieverbrauch des Gebäudes in kWh/(m²·a) aus – dieser Wert entspricht dem klimabereinigten Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre. Anhand dieser Kennzahl wird das Gebäude einer Effizienzklasse zugeordnet​. Die Skala reicht von A+ (<30 kWh/m²·a) über A, B, C … bis H (>250 kWh/m²·a)​. Ein Gebäude der Klasse A oder B entspricht meist Neubau- oder Niedrigenergie-Standard, während Klasse F, G oder H sehr hohe Verbräuche und dementsprechend hohe Heizkosten bedeutet​.

Die Effizienzklasse ermöglicht einen schnellen Vergleich: Zwei Häuser gleicher Größe können z. B. durch die Klassen direkt in Bezug auf erwartbare Energiekosten verglichen werden (im Ausweis werden oft auch grobe Euro-Kosten pro m² für jede Klasse angegeben, z. B. ~50 € bei Klasse H gegenüber ~7 € bei Klasse A). Für Käufer und Mieter ist die Klasse ein wichtiges Kriterium geworden – ein Haus mit „grünem B” wird attraktiver sein als eins mit „gelbem E”, alles andere gleich.

Man sollte sich jedoch bewusst machen, dass beim Verbrauchsausweis die Klasse nicht nur die Bausubstanz, sondern auch die bisherigen Nutzergewohnheiten reflektiert (siehe Aussagekraft und Grenzen). In der Praxis bewerten viele Interessenten trotzdem den Ausweis als Qualitätsmerkmal des Gebäudes. Ein schlechter Wert kann den Marktwert oder die Vermietbarkeit beeinträchtigen, während ein guter Wert ein Verkaufsargument sein kann. Allerdings kommt es gelegentlich zu Diskussionen, wenn z. B. nach einem Eigentümerwechsel die Energiekosten deutlich höher ausfallen als der Verbrauchsausweis erwarten ließ – häufig, weil die Vornutzer sehr sparsam waren. Hier zeigt sich die Schwäche des Verbrauchsausweises bei der objektiven Bewertung der Gebäudeenergieeffizienz.

Für die energetische Sanierungsplanung eines Gebäudes ist der Verbrauchsausweis nur bedingt aussagekräftig. Zwar enthält er Modernisierungsempfehlungen, doch ein Bedarfsausweis oder eine detaillierte Energieberatung sind fundiertere Grundlagen, um konkrete Maßnahmen abzuleiten​. Institutionen wie die KfW oder BAFA-Förderprogramme verlangen daher meist Bedarfswerte (berechneter Primärenergiebedarf) und nicht die Verbrauchskennwerte, um energetische Qualität nachzuweisen. Der Verbrauchsausweis dient primär der Information und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt und der Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflicht.

Vorteile und Nachteile des Verbrauchsausweises gegenüber dem Bedarfsausweis

Abschließend lohnt ein direkter Vergleich der Vorteile und Nachteile des Verbrauchsausweises gegenüber dem Bedarfsausweis:

Vorteile des Verbrauchsausweises:

Nachteile des Verbrauchsausweises:

Zusammengefasst ist der Verbrauchsausweis ideal, um schnell und kostengünstig die energetische Information bereitzustellen, die das Gesetz verlangt – insbesondere wenn die Verbrauchswerte durchschnittlich und das Gebäude weder außergewöhnlich schlecht noch top-saniert ist. In kritischen Fällen (sehr alte Gebäude, geplanter Verkauf eines sanierungsbedürftigen Objekts, etc.) sollte man aber die Nachteile bedenken und ggf. freiwillig einen Bedarfsausweis in Erwägung ziehen, um Klarheit zu schaffen.

Typische Fehler und Herausforderungen bei der Erstellung

Bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises können in der Praxis einige Fehler und Fallstricke auftreten. Hier sind typische Herausforderungen, auf die man achten sollte:

Hinweis: Zur Qualitätssicherung gibt es in vielen Bundesländern stichprobenartige Kontrollen von Energieausweisen. Wer falsche Angaben macht – sei es absichtlich oder aus Versehen –, riskiert ein Bußgeld. Daher lohnt es sich, bei der Datenerhebung sorgfältig zu sein und ggf. einen erfahrenen Energieberater hinzuzuziehen.

Empfehlungen für Eigentümer, Hausverwalter und Makler

Für alle, die mit Immobilien zu tun haben – ob Eigentümer, Verwalter oder Immobilienmakler – hier einige praxisnahe Tipps rund um den Verbrauchsausweis:

Rechtliche Fallstricke und relevante Gerichtsurteile

Im Zusammenhang mit dem Verbrauchsausweis gibt es einige rechtliche Stolperfallen und interessante Urteile, die Eigentümer kennen sollten:

Fazit: Der Verbrauchsausweis ist ein etabliertes Instrument, um den energetischen Verbrauch eines Gebäudes darzustellen und gesetzliche Anforderungen beim Immobilienverkauf oder der -vermietung zu erfüllen. Für Fachleute und informierte Eigentümer bietet er einen guten Überblick, birgt aber auch die genannten Einschränkungen. Wichtig ist, die Erstellung sorgfältig und gesetzeskonform vorzunehmen. Bei korrekter Anwendung liefert der Energieverbrauchsausweis wertvolle Informationen über den energetischen Ist-Zustand – und kann als Ausgangspunkt dienen, um weitere Energieeffizienzmaßnahmen zu planen. So profitieren am Ende alle Beteiligten: Eigentümer, Mieter/Käufer und nicht zuletzt die Umwelt durch erhöhte Energieeinsparung.