Mit dem fortschreitenden Klimawandel und den steigenden Anforderungen an Energieeffizienz rückt der Gebäudesektor immer stärker in den Fokus der Gesetzgebung. Ein zentrales Instrument in diesem Kontext ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG). Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft und verändert die Kostenverteilung für den CO₂-Ausstoß beim Heizen von Gebäuden grundlegend.

Insbesondere für Immobilieneigentümer, Vermieter, Hausverwalter, Investoren und Energieberater ist dieses Gesetz von hoher Relevanz. Denn es verlagert Verantwortung – und mit ihr wirtschaftliche Risiken und Chancen.

In diesem Artikel erfährst du im Detail:


Klimaschutz im Gebäudesektor: Der Hintergrund

Gebäude sind für etwa ein Drittel der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich – hauptsächlich durch Heizenergie und Warmwasserbereitung mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas. Der Handlungsdruck ist groß: Der Gebäudesektor hat in den letzten Jahren wiederholt die im Klimaschutzgesetz definierten CO₂-Reduktionsziele verfehlt.

Ein Baustein zur Reduzierung dieser Emissionen ist die CO₂-Bepreisung, die seit 2021 fossile Brennstoffe zusätzlich verteuert. Die Idee dahinter: Wer mehr CO₂ verursacht, zahlt auch mehr. Doch zunächst wurde diese Preislast ausschließlich den Mietern aufgebürdet – obwohl sie meist keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes haben. Hier greift das CO2KostAufG korrigierend ein.


Das CO2KostAufG im Überblick und Auswirkung auf den Gebäudesektor

Ziele des Gesetzes


Wo findet das CO2KostAufG bei Immobilien sein Anwendungsbereich?

Das Gesetz betrifft alle Mietverhältnisse über beheizte Wohn- und Nichtwohngebäude, bei denen Wärme oder Warmwasser aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Dazu zählen:

Nicht betroffen sind:


Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) im Gebäudesektor Mieter Vermieter

Die Regelung für Wohngebäude: Das Zehn-Stufenmodell

Für Wohngebäude wurde ein differenziertes Stufenmodell eingeführt, das sich an der CO₂-Intensität pro Quadratmeter Wohnfläche orientiert. Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Kostenanteil des Vermieters.

Tabelle: Aufteilung der CO₂-Kosten in Wohngebäuden

CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr)Anteil VermieterAnteil Mieter
> 5290 %10 %
42 – 5280 %20 %
32 – 4270 %30 %
27 – 3260 %40 %
22 – 2750 %50 %
17 – 2240 %60 %
12 – 1730 %70 %
7 – 1220 %80 %
5 – 710 %90 %
≤ 50 %100 %

Beispiel für Mehrfamilienhaus:

Ein unsaniertes Mehrfamilienhaus mit einer Ölheizung emittiert 55 kg CO₂/m²/a (55kg pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr). Der Vermieter trägt somit 90 % der CO₂-Kosten. Bei einem effizient sanierten Gebäude mit Wärmedämmung und moderner Gasheizung (z. B. 20 kg CO₂/m²/a) teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten jeweils zur Hälfte.


Sonderregelung für Nichtwohngebäude

Für Gewerbeimmobilien, Büros, Praxen etc. gilt vorerst eine pauschale 50:50-Aufteilung der CO₂-Kosten. Ab dem Jahr 2026 soll auch hier ein stufenbasiertes Modell eingeführt werden, das dem der Wohngebäude ähnelt.


Ausnahmen & Sonderfälle

Das Gesetz berücksichtigt auch bauliche oder rechtliche Einschränkungen:


Was bedeutet das für Gebäudeeigentümer?

1. Finanzielle Verantwortung

Für Eigentümer schlecht gedämmter Gebäude wird es teuer. Ein hoher CO₂-Ausstoß führt direkt zu einem höheren Kostenanteil. Die CO₂-Kosten steigen in den nächsten Jahren weiter an – von derzeit rund 45 €/t CO₂ auf bis zu 65 €/t CO₂ im Jahr 2026 (laut Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG).

2. Energetische Sanierung wird zur Pflicht

Wer langfristig wirtschaftlich vermieten will, muss seine Gebäude energetisch modernisieren. Relevante Maßnahmen sind:

3. Relevanz von Energieausweisen steigt

Für die Einstufung ist der spezifische CO₂-Ausstoß pro m² Wohnfläche entscheidend. Das kann auf Basis des Energieausweises, der Heizkostenabrechnung und der Brennstoffrechnung berechnet werden. Demnach werden Messdienstleister, Energieberater, Hausverwalter hier zur zentralen Anlaufstelle.

4. Abrechnungsaufwand steigt

Vermieter müssen:

Das ist mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden – gerade bei größeren Wohnanlagen oder gemischt genutzten Gebäuden.


Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Wertentwicklung

Vermietbarkeit


Fazit: Das CO2KostAufG als Weckruf für den Gebäudebestand

Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten markiert einen Paradigmenwechsel in der Wohnungswirtschaft. Vermieter sind nicht mehr nur Anbieter von Wohnraum, sondern aktive Mitgestalter der Energiewende.

Gebäude mit schlechter Energiebilanz verursachen nicht nur höhere Betriebskosten, sondern auch direkte finanzielle Verluste durch die CO₂-Kostenbeteiligung. Umgekehrt wird energieeffizientes Bauen und Sanieren belohnt – ökologisch wie ökonomisch.

Für Eigentümer ist jetzt der richtige Zeitpunkt, in die Zukunft ihrer Immobilien zu investieren.


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