Verpflichtung zu erneuerbaren Energien

Seit Januar 2024 verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass neu eingebaute Heizsysteme mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Diese Regelung zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren und fossile Brennstoffe zunehmend durch nachhaltige Energiequellen zu ersetzen. Eigentümer stehen jedoch vor der Herausforderung, die richtige Technologie zu wählen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Hier finden Sie eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Punkte und Anforderungen.

Wann greifen die Vorschriften des GEG 2024?

Das Gesetz gilt in bestimmten Situationen und nicht bei allen Arbeiten an Heizsystemen, die Anforderungen an eine Heizungsanlage regelt der §71 GEG:

Welche Heizsysteme erfüllen die Anforderungen nach §71 GEG?

Das GEG bietet eine Reihe von Optionen, die entweder allein oder in Kombination genutzt werden können, um die Vorgaben zu erfüllen. Hier die sieben wichtigsten Systeme:

Nachweispflichten und Berechnungen

Wer eine Heizungstechnik wählt, die nicht in der Liste der zulässigen Optionen aufgeführt ist, muss den Nachweis erbringen, dass die gesetzlichen Anforderungen dennoch erfüllt werden. Diese Nachweise umfassen detaillierte Berechnungen des Energiebedarfs und müssen gemäß der Norm DIN V 18599:2018-09 erstellt werden. Eigentümer sind verpflichtet, die Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren. Die Erstellung solcher Nachweise erfordert in der Regel die Unterstützung durch Fachleute.

Beratungspflichten für Eigentümer

Bei der Planung von Heizsystemen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, ist eine verpflichtende Beratung erforderlich. Diese soll die Eigentümer über wirtschaftliche, ökologische und langfristige Auswirkungen ihrer Entscheidung aufklären. Besonders wichtig ist die Aufklärung über die möglichen Kosten durch den CO2-Preis. Das Newspaper vom BMWK finden Sie hier.

Warmepumpe_für_ein_Mehrfamilienhaus

Übergangsregelungen und Ausnahmen: GEG 2024 im Detail

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 sieht zahlreiche Übergangsregelungen und Ausnahmen vor, um den Übergang zu einer energieeffizienten Wärmeversorgung zu erleichtern. Diese Regelungen betreffen insbesondere Altbauten, die Einbindung von Wärmenetzen und Sonderfälle wie Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern. Nachfolgend eine detaillierte Übersicht:

1. Wärmenetzplanung / Wärmeplanung und Ausnahmen bis 2026 bzw. 2028

Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern dürfen Heizungen, die nicht den Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien entsprechen, in Altbauten bis zum 30. Juni 2026 eingebaut werden. In kleineren Kommunen unterhalb der 100.000 Einwohner gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2028. Dies gibt Kommunen und Eigentümern Zeit, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen.

Jedoch gilt: Sobald eine Wärmeplanung vorliegt und das Gebäude in einem Gebiet liegt, das für den Bau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen wurde, treten die GEG-Vorgaben bereits einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung in Kraft. Sollte keine Wärmeplanung bis zu den genannten Stichtagen erfolgen, gelten trotzdem die Anforderungen des Gesetzes.

UND: Für Heizungen (Öl, Gas, Flüssiggas), die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem jeweiligen Stichtag 2026/2028 eingebaut werden, gelten zusätzliche Vorgaben: 

Dies kann für Eigentümer bedeuten, dass Nachrüstungen oder zusätzliche Investitionen erforderlich werden.

2. Übergangsfristen nach §71i

Gemäß §71i des GEG gibt es eine allgemeine Übergangsfrist, die es erlaubt, bei einem Heizungstausch nach Mitte 2026 bzw. 2028 vorübergehend eine Anlage einzubauen, die nicht den Vorgaben entspricht. Diese Frist beträgt maximal fünf Jahre und beginnt mit dem Tag, an dem der Austausch der alten Heizung erstmals durchgeführt wird. Nach Ablauf dieser Frist muss jedoch eine Heizungstechnik installiert werden, die die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllt.

Diese Regelung ist besonders hilfreich in Notfällen, wie bei einer plötzlichen Heizungsstörung, um Zeit zu gewinnen. Während der Übergangszeit können Eigentümer Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle durchführen, um danach eine effizientere Heizung, beispielsweise eine Wärmepumpe, nutzen zu können. Alternativ ist es möglich, eine bestehende Gas- oder Ölheizung mit erneuerbaren Energien zu ergänzen und so in eine Hybridlösung zu überführen.

3. Ausnahmen für bereits bestellte Heizungen

Heizungsanlagen, die vor dem 19. April 2023 bestellt wurden, sind von den neuen Anforderungen ausgenommen, wenn sie bis spätestens 18. Oktober 2024 eingebaut und in Betrieb genommen werden. Diese Regelung berücksichtigt bereits geplante Investitionen und verhindert unnötige finanzielle Belastungen für Eigentümer.

4. Übergangsregelungen für Wärmenetze und Wasserstoffheizungen

Der Anschluss an ein Wärmenetzen und die Umstellung auf Wasserstoff sind zentrale Bausteine des GEG. Für diese Technologien gelten erweiterte Übergangsfristen. Beispielsweise können Heizungen, die für den Anschluss an ein Wärmenetz vorgesehen sind, über die 5 Jahre hinaus – bis zu zehn Jahre im Betrieb bleiben, sofern der Anschluss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass Eigentümer eine verbindliche Vereinbarung mit dem Netzbetreiber eingehen. Während dieser Zeit gelten keine strengen Vorgaben an die bestehende Heizung.

5. Regelungen für Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern (§71l)

Für Gasetagenheizungen sieht das GEG spezifische Vorgaben vor:

>>> Ausführlichen Artikel finden Sie hier.

Besonderheit: Die Entscheidung über das Heizsystem muss schriftlich dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger gemeldet werden. Wird innerhalb der fünf Jahre keine Entscheidung getroffen, besteht die Verpflichtung, eine zentrale Heizungsanlage zu installieren. Ähnliche Regelungen gelten auch für Einzelraumfeuerungsanlagen, wie beispielsweise Kaminöfen.

Fazit: Flexibilität und Planungshilfen

Das GEG 2024 berücksichtigt durch seine Übergangsregelungen und Ausnahmen die individuellen Gegebenheiten verschiedener Gebäude und Regionen. Gleichzeitig schafft es Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Nutzung innovativer Technologien. Eigentümer sollten sich frühzeitig informieren, um Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und langfristig von den Vorteilen energieeffizienter Heizsysteme zu profitieren. Mit einer sorgfältigen Planung können sowohl gesetzliche Anforderungen erfüllt als auch zukünftige Kosten gesenkt werden.

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