Im Jahr 2025 treten spezifische Austauschpflichten für bestimmte Heizkessel in Kraft, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Betroffene Heizkessel:
- Alte Öl- und Gasheizungen:
- Konstanttemperaturkessel: Diese Kesselart hält unabhängig vom tatsächlichen Wärmebedarf eine konstante Kesselwassertemperatur aufrecht, was zu ineffizientem Energieverbrauch führt. Gemäß §72 GEG dürfen Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 1. Januar 1995 installiert wurden und einen Konstanttemperaturbetrieb fahren, ab 2025 nicht mehr betrieben werden. Für nach diesem Datum installierte Kessel gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Somit müssen beispielsweise Kessel aus dem Jahr 1995 bis spätestens Ende 2025 ausgetauscht werden.
- Ausnahmen: Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Austauschpflicht ausgenommen. Niedertemperaturkessel passen ihre Betriebstemperatur dem aktuellen Wärmebedarf an und arbeiten somit effizienter als Konstanttemperaturkessel. Brennwertkessel nutzen zusätzlich die im Abgas enthaltene Wärme, wodurch sie einen höheren Wirkungsgrad erzielen. Zudem sind Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4 Kilowatt oder über 400 Kilowatt nicht betroffen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnten, sind ebenfalls von der Austauschpflicht befreit. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Eigentümer jedoch innerhalb von zwei Jahren den Kessel austauschen.
- Alte Kamin- und Kachelöfen:
- Für Einzelraumfeuerungsanlagen, wie Kamin- und Kachelöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, endete am 31. Dezember 2024 die Übergangsfrist zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid gemäß der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Anlagen, die diese Grenzwerte überschreiten, dürfen ab 2025 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für historische Öfen, Herde und Backöfen, die überwiegend zur Speisenzubereitung genutzt werden, sowie für offene Kamine, die selten betrieben werden.
Empfehlungen für Eigentümer zur Pflichterfüllung:
- Überprüfung des Heizkessels: Eigentümer sollten das Typenschild ihres Heizkessels prüfen, um das Installationsdatum und den Kesseltyp zu ermitteln. Bei Unsicherheiten kann der zuständige Schornsteinfeger oder Heizungsfachbetrieb Auskunft geben.
- Planung des Heizungstauschs: Da der Austausch eines Heizkessels mit Planung, Auswahl des passenden Systems und möglichen baulichen Anpassungen verbunden ist, sollte frühzeitig mit der Planung begonnen werden. Moderne Heizsysteme, wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Gas-Brennwertkessel in Kombination mit Solarthermie, bieten höhere Effizienz und können langfristig Kosten sparen.
- Fördermöglichkeiten nutzen: Für den Umstieg auf energieeffiziente Heizsysteme stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Es ist ratsam, sich über aktuelle Förderbedingungen zu informieren und diese bei der Finanzierung des Heizungstauschs zu berücksichtigen.
Durch proaktive Maßnahmen können Eigentümer nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch die Energieeffizienz ihres Gebäudes steigern und langfristig Heizkosten reduzieren.
Diese Vorschriften gelten beim Heizungstausch im Jahr 2025
Trotz der Tatsache, dass im Februar 2025 Wahlen anstehen und einige Parteien eine mögliche Rücknahme der jüngsten Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Aussicht stellen, bleibt das GEG 2024 bis auf Weiteres die maßgebliche gesetzliche Grundlage für Sanierungsmaßnahmen. Daher ist auch beim Einbau neuer Heizungsanlagen weiterhin vorrangig auf den Einsatz erneuerbarer Energien zu achten. Dies ist nicht nur aus gesetzlicher Sicht relevant, sondern auch angesichts der steigenden Kosten für fossile Brennstoffe: Anfang 2025 wurde der CO2-Preis erneut angehoben, wodurch das Heizen mit Öl und Gas teurer wird. Darüber hinaus erhöhen sich auch die Gasnetzentgelte erheblich.
